Folge 2 – Eine Frage der Verantwortung
Shownotes
Folge 2 – Eine Frage der Verantwortung
Wo verläuft die Grenze zwischen einer Entschädigung und der symbolischen Anerkennung von Leid? Wie findet man eine Einigung, wenn die Interessen der Streitparteien unvereinbar scheinen? Und warum war die gesellschaftliche Atmosphäre der 1990er-Jahre ausschlaggebend für die Gründung der Stiftung EVZ? In der zweiten Folge von „Wert & Würde“ zeichnet Podcasthost Daniel Christensen den langen und mühsamen Weg nach, der den Auszahlungen an ehemalige NS-Zwangsarbeiter:innen im Jahr 2000 vorausging. Es wird erläutert, welche Meilensteine diesen Weg ebneten und wie Schuldabwehr und fehlendes Verantwortungsbewusstsein die Einigung fast scheitern ließen. Zu Wort kommen unter anderem die ukrainische ehemalige Zwangsarbeiterin Inessa Mirtschewskaja, der Historiker Constantin Goschler, der frühere US-amerikanische Sonderbeauftragte Stuart E. Eizenstat sowie Michael Jansen und Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth, die bei den Verhandlungen die Seite der Stiftungsinitiative vertraten.
Links aus dieser Folge:
- Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft
- Ganzes Interview mit Inessa Mirtschewskaja (Interview-Archiv „Zwangsarbeit 1939-1945“)
- Informationen der Evonik Industries: DEGUSSA in der NS-Zeit
- Publikation von Stuart E. Eizenstat (2003): Unvollkommene Gerechtigkeit
- Publikation von Constantin Goschler (2005): Schuld und Schulden - die Politik der Wiedergutmachung für NS-Verfolgte seit 1945
- Publikation von Andrea Schneider-Braunberger/Philipp Meder (2024): Verantwortung gegenüber der eigenen Geschichte
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Constantin Goschler: Bereits vor Kriegsende haben sich die Zwangsarbeiter in der Wahrnehmung der deutschen Mehrheitsgesellschaft in eine Gefahr verwandelt. Die galten nicht als NS-Opfer, sondern als eine Gruppe, die, wenn sie denn befreit werden würden, Rache suchen würden, vor denen man Angst hatte und die man dann möglichst schnell loswerden wollte.
Daniel Christensen: Das sagt der Historiker Constantin Goschler. Er ist Herausgeber der umfassenden Untersuchung „Entschädigung von NS-Zwangsarbeit im 21. Jahrhundert“ und mit ihm bin ich der Frage nachgegangen, wie sich in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg bis zur Jahrtausendwende die Wahrnehmung der von Zwangsarbeit betroffenen Menschen verändert hat. Dabei schauen wir auf die BRD, aber auch ins Ausland. Ich bin Daniel Christensen, von Beruf Schauspieler, und habe erst nach der Jahrtausendwende erfahren, dass mein tschechischer Großvater Ludvig Jirus Zwangsarbeit geleistet hat. Darüber wurde in meiner Familie nie gesprochen – und dieses Schweigen kennen sicher viele betroffene Familien. Im Gespräch mit Constantin Goschler will ich nachvollziehen, was sich verändern musste, damit Zwangsarbeit als Unrecht anerkannt wurde, über das man reden darf und muss.
Jingle: „Wert und Würde“ – Der Podcast über den langen Weg zur Anerkennung von Zwangsarbeit als NS-Verbrechen. Folge 2: „Vom Feindbild zum Opfer“ Contentwarnung: In diesem Podcast geht es um die Auseinandersetzung mit nationalsozialistischem Unrecht und damit um Formen von Gewalt und Diskriminierung. Die Beschäftigung damit kann herausfordernd und emotional belastend sein. Bitte achten Sie auf sich und Ihre Grenzen.
Daniel Christensen: Der Zweite Weltkrieg ist zu Ende, die meisten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die nach Deutschland verschleppt worden waren, sind wieder in ihre Heimat zurückkehrt. Diejenigen aus der damaligen Sowjetunion, Tschechien oder Polen verschwanden für Jahre hinter dem Eisernen Vorhang. Andere wanderten aus und manche blieben auf der einen oder anderen Seite im zweigeteilten Deutschland. Die DDR war nach ihrem Selbstverständnis ein antifaschistischer Staat und sah sich nicht als Rechtsnachfolger des nationalsozialistischen Deutschlands. Sie unterstützte zwar die „Opfer des Faschismus“ im eigenen Land, übernahm aber keine Verantwortung für die ehemaligen Zwangsarbeiter:innen im Osten. Und obwohl Zwangsarbeit von den Alliierten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet wurde, wurden die nichtjüdischen Zwangsarbeiter:innen auch in der Bundesrepublik nicht in die Wiedergutmachungspolitik der Nachkriegszeit einbezogen. Die BRD verpflichtete sich dazu, den jüdischen Opfern eine Wiedergutmachung zu leisten. Bevor ich darauf näher eingehe, noch ein paar Worte zu den Begrifflichkeiten. Die bundesdeutsche „Wiedergutmachungspolitik“ signalisierte in der Nachkriegszeit die Bereitschaft, Verantwortung für die eigene jüngste Vergangenheit zu übernehmen, und das war ein erster, wichtiger Schritt zur Annäherung an die Opfer. Spätestens in den 80er Jahren wurden diese Begriffe kritisch diskutiert, denn „Wiedergutmachung“ oder „Entschädigung“ suggerieren, dass das Leid, das die Opfer erfahren haben, durch eine materielle oder symbolische Leistung tatsächlich geheilt werden könnte. Das ist jedoch nicht vorstellbar. Die Berichte der ehemaligen Zwangsarbeiter:innen im Archiv der Freien Universität Berlin erzählen nicht nur von der Ausbeutung der Arbeitskraft gegen einen geringen oder gar keinen Lohn, sondern auch von sinnloser, mutwilliger Gewalt und Grausamkeit, die die Begriffe „Entschädigung“ und „Wiedergutmachung“ als sprachliche Verharmlosung entlarven. Weil ich an meine jüdische Urgroßmutter und Großmutter denke, die der Deportation mit gefälschten Papieren entgehen konnten, berührt mich das Interview mit der Ukrainerin Inessa Mirtschewskaja besonders. Sie wurde 1943 zusammen mit ihrer Mutter bei einer Razzia im besetzten Kiew verhaftet und nach Deutschland verschleppt, wo sie beide Zwangsarbeit leisten mussten. Inessa war zu diesem Zeitpunkt 10 Jahre alt.
Inessa Mirtschewskaja: Die Mutter kam zu der Brigade, die mit der Reparatur der Gleise beschäftigt war. Dort gab es schreckliche massive Luftangriffe von den Amerikanern, denn unser Lager befand sich im Ruhrgebiet. Dort waren Duisburg, Düsseldorf, Essen, alles Industriestädte. Sie wurden alle massiv bombardiert. Man musste jeden Tag die Gleisanlagen reparieren, die Gleise austauschen, die Schwellen austauschen, tun, was befohlen wurde. Und wir Kinder arbeiteten in der Küche. Wir wuschen die Töpfe ab, putzten die Rüben, schleppten Wasser. Die Töpfe waren so groß, größer als wir alle. Einmal hat einer von uns sich eine Möhre oder so etwas genommen, da hat man uns gezwungen, drei Stunden lang mit erhobenen Händen dazustehen. Das war die Strafe. Die Arme taten uns weh, sie waren eingeschlafen, der Rücken tat weh, wir bekamen kein Mittagessen. Dann steht vor meinen Augen der Tod von einem Jungen, immer, wenn ich anfange mich zu erinnern. Es war Kostik. Er war so klug, hat viel erzählt, aber der Mangel an Essen, der Mangel an Schlaf und die schwere Arbeit haben ihn umgehauen. Er wurde krank, konnte nicht aufstehen und bekam Fieber. Bei ihm begann wahrscheinlich die Tuberkulose, denn er spuckte Blut. Und der Lagerkommandant schrie die ganze Zeit: „Wann kann er endlich arbeiten! Er kann nicht umsonst fressen!“ Und eines Tages verlangte er, dass Kostik beim Appell in die Reihe gestellt wird und er sagte zu ihm: „Du bist genug durchgefüttert worden, geh arbeiten.“ Und Kostik sagte: „Ich kann doch nicht, ich bin doch krank.“ Da schlug ihn der Kommandant so, dass Kostik umfiel. Und wissen Sie, er tat uns allen leid, aber… keiner verteidigte ihn, denn wir hatten alle Angst. Also Kostik richtete sich irgendwie auf und spuckte diesem Mann ins Gesicht. Und der, er war Gestapo-Angehöriger, glaube ich, er warf Kostik um und trat ihn mit den Füßen. Wir… das war schrecklich. Vor unseren Augen wurde ein Mensch getötet und wir konnten nicht helfen, keiner von uns. Er prügelte lange auf ihn ein, dann streckte sich Kostik irgendwie, der Mann trat zur Seite, zündete sich eine Zigarette an und sagte: „Räumt das weg!“ Die Jungen trugen ihn hinter die Scheunen, dort gab es bei uns einen Abfallhaufen. Sie fanden irgendwo Bretter und zimmerten etwas, das wie ein Sarg aussah, aber die Beine passten da nicht rein, sie hingen draußen, und man hat sie mit einem Draht befestigt und ihn begraben.
Daniel Christensen: Inessa Mirtschewskaja hat lange über ihre Erlebnisse geschwiegen und später dann mehrere Bücher darüber geschrieben. Eines ist unter dem Titel „Und er hat mir meine Mutter geschenkt“ auch auf Deutsch erhältlich, allerdings nur noch antiquarisch. Das Interview mit ihr wurde im Januar 2006 geführt.
Inessa Mirtschewskaja: Einmal war es so, alle Erwachsenen waren auf Arbeit und da kam irgendeine Kommission und holte uns Kinder einzeln zu sich. Wir wurden untersucht, man hat uns in den Mund geschaut, die Muskeln gedrückt, die Größe gemessen, und so etwas. Die haben die ganze Zeit davon gesprochen, uns in ein Kinderlager zu bringen, für Experimente, dort wurde Blut, Knochenmark abgenommen. Und ich erzählte das direkt meiner Mutter. Da sagte meine Mutter: „Besser sterben wir gemeinsam, als dass wir getrennt werden.“ Und am nächsten Tag, als die Aufseher kamen, um sie zur Arbeit zu führen, da umarmte sie mich und das war’s. Man hat versucht, sie von mir wegzuzerren, aber sie sagte nur: „Besser zusammen sterben, als …“ Da kam unser Quäler angerannt, er zog Mutter von mir weg, schlug sie zusammen. Mutter wurde in den Karzer gebracht. Auch alle anderen Eltern weigerten sich zu gehen. Bei uns auf den Gleisen gab es einen Waggon, der als Karzer genutzt wurde, dorthin hat man alle geworfen, die sich etwas zuschulden kommen ließen. Aber als Anführerin … sollte am nächsten Tag gehängt werden. Diese Nacht war schrecklich, ich schrie, ich jaulte, ich kaute an den Fingernägeln, ich wollte zu Mutter laufen. Ich erinnerte mich an mein ganzes Leben, erinnerte mich daran, wie toll meine Mutter war, wie gut sie sang, was sie für eine Stimme hatte. Ja, ich erinnerte mich, wie Mutter für mich sang, wie schön ihr Lachen war, so ansteckend, was für einen ungewöhnlichen Namen sie mir gegeben hatte… Und als der Morgen kam, wurden wir auf den Platz getrieben und… Und an diesem Tag wurde ich elf Jahre alt. Das war mein Geburtstag. Und meine Mutter wurde da hingeschleift, sie war zusammengeschlagen worden, ihre ganze Kleidung war zerrissen. Ich schrie und wollte mich losreißen, meine Pritschennachbarin hielt mich fest. Sie wurde zum Galgen gezogen. Und eine Frau trat aus der Reihe, ging auf dieses Monster zu, zeigte auf mich und sagte, dass ich heute Geburtstag habe. Und ich heulte schrecklich. Alle waren erstarrt, man dachte, dass er diese Frau verprügeln wird, oder so etwas, denn sie hatte die Regeln verletzt. Er rief mich zu sich und sagte: „Hast du heute Geburtstag?“ „Ja.“ „Wie alt wirst du?“ Ich sagte: „Elf.“ Er dachte nach und sagte: „Weißt du, deine Mutter hat die Regeln verletzt und ich muss sie bestrafen. Aber ich mache dir ein Geschenk, das noch keiner bekommen hat. Ich schenke dir deine Mutter.“ Wir durften in die Baracke gehen, wir umarmten uns, weinten, streichelten einander. Und wissen Sie, ich wollte mich an ihm rächen, denn ich dachte, dass er das nicht aus Güte oder Barmherzigkeit gemacht hatte, sondern dass er uns einfach hinrichten oder begnadigen konnte! Er war Herr über seine Entscheidungen und Taten. Ich war bereit, ihm die Kehle durchzubeißen und alles. Und in dieser Nacht wurde ich erwachsen.
Daniel Christensen: 1951 schlossen sich mehrere große internationale jüdische Organisationen zusammen, um gemeinsam mit dem Staat Israel die „Conference on Jewish Material Claims against Germany“, kurz Jewish Claims Conference, zu gründen. Sie verhandelte die Ansprüche jüdischer Holocaust-Opfer mit der Bundesrepublik Deutschland – und später auch mit anderen Täternationen. Der erste Schritt in Richtung „Wiedergutmachung“ war das „Luxemburger Abkommen“ von 1952. Bundeskanzler Konrad Adenauer unterzeichnete den völkerrechtlichen Vertrag zwischen der BRD, Israel und der Claims Conference. Das war die Grundlage für die ersten systematischen Entschädigungen. 1953 trat das „Gesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung“, kurz „Bundesentschädigungsgesetz“, in Kraft, das in den Jahren darauf mehrfach überarbeitet wurde. Viele Arten von Schäden, die Menschen unter dem Regime der Nationalsozialisten zugefügt wurden, werden darin benannt – Zwangsarbeit gehört nicht dazu. Dennoch, sagt Constantin Goschler, gab es einige Initiativen von Ländern, auch für heimgekehrte Zwangsarbeiter:innen eine finanzielle Entschädigung durchzusetzen.
Constantin Goschler: Dabei ragen insbesondere die Niederlande heraus, die versucht haben, im Zusammenhang des Londoner Schuldenabkommens, für die Gruppe der niederländischen Zwangsarbeiter auch eine Entschädigung zu erreichen. Das ist damals allerdings nicht geglückt, das Londoner Schuldenabkommen hat im Gegenteil die Ansprüche von Zwangsarbeitern langfristig ausgeschlossen durch einen kleinen Trick, nämlich, zum einen wurde argumentiert, dass die Firmen als Agenten des Deutschen Reiches gehandelt hatten. Das heißt, damit gab es keine direkte Verantwortlichkeit der deutschen Firmen, die man hätte verklagen können, sondern man hätte das Deutsche Reich verklagen müssen. Das ging dann aber auch nicht, weil das Londoner Schuldenabkommen festgelegt hat, dass alle derartigen Ansprüche gegen das Deutsche Reich bis zum Abschluss eines Friedensvertrags aufgeschoben würden.
Daniel Christensen: Das Londoner Schuldenabkommen, das Constantin Goschler erwähnt, wurde am 27. Februar 1953 unterzeichnet. Darin wurden die Vor- und Nachkriegsschulden der BRD bei mehr als 20 Ländern sowie Schuldenerlass und Rückzahlungsfristen geregelt. Die Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus war nicht Teil des Abkommens, weil sie, so das Argument, einen gesamtdeutschen Staat betroffen hätte. Aufgrund der Teilung Deutschlands in zwei Staaten und des Ost-West-Konflikts, war zu diesem Zeitpunkt keine Einigung darüber möglich, weshalb man diese Fragen auf den ungewissen Zeitpunkt verschob, zu dem ein Friedensvertrag zwischen den beiden deutschen Staaten geschlossen werden würde. Einen nominellen Friedensvertrag gibt es jedoch bis heute nicht. Im September 1990, kurz vor der Wiedervereinigung, wurde zwischen der DDR, der BRD und den alliierten Siegermächten des Zweiten Weltkriegs der Zwei-plus-Vier-Vertrag unterzeichnet, der de facto ein Friedensvertrag ist, aber rechtlich nicht so bezeichnet wird, damit aus ihm keine Forderungen nach Reparationszahlungen abgeleitet werden sollten. Wie Constantin Goschler erklärt hat, lehnten auch die Firmen, die Sklaven- und Zwangsarbeiter:innen ausgebeutet hatten, die direkte Entschädigung mit dem Argument ab, dass sie auf Anweisung des Deutschen Reiches gehandelt hätten und insofern nicht zur Verantwortung zu ziehen seien. Diese Abwehrhaltung begann jedoch in den 50er Jahren zu bröckeln, als eine erste zivilgerichtliche Klage eines ehemaligen Sklavenarbeiters gegen ein Unternehmen vor Gericht überraschend erfolgreich war. Norbert Wollheim wurde 1943 mit seiner Frau und dem dreijährigen Sohn nach Auschwitz deportiert. Seine Familie wurde direkt nach der Ankunft ermordet und er selbst musste Zwangsarbeit im firmeneigenen Konzentrationslager der I.G. Farben in Auschwitz-Monowitz leisten. 1951 verklagte Wollheim das sich in Abwicklung befindende Unternehmen I.G. Farben auf Schadensersatz und Entschädigung für die Zwangsarbeit. 1953 entschied das Landgericht Frankfurt in erster Instanz für Wollheim. Die I.G. Farben ging in Berufung, hatte aber Sorge, dass eine erneute Niederlage, dieses Mal vor dem Oberlandesgericht, Forderungen von weiteren Geschädigten auf den Plan rufen könnte. Deshalb kontaktierte das Unternehmen die Jewish Claims Conference, um mit ihr eine nachhaltigere Lösung zu verhandeln. Außergerichtlich einigten sich diese beiden Parteien darauf, dass die I.G. Farben die Summe von 30 Millionen DM als Entschädigung für alle „firmeneigenen“ KZ-Häftlinge an die Jewish Claims Conference zahlen sollte, die das Geld verteilen würde. Norbert Wollheim war damit einverstanden und verzichtete auf einen weiteren Prozess gegen das Unternehmen. Und die Bundesregierung erließ eine gesetzliche Regelung, nach der ab Januar 1958 alle Ansprüche an das Unternehmen verjährt waren. Die I.G. Farben war also das erste deutsche Industrieunternehmen, das eine Entschädigung an KZ-Häftlinge zahlen musste, insofern war der Wollheim-Prozess ein Schlüsselereignis in der Aufarbeitung von Verantwortung für Zwangsarbeit während der NS-Zeit. Aber: Das Unternehmen hatte ein rechtskräftiges Urteil verhindert und war vor weiteren Klagen gesetzlich geschützt. Die I.G. Farben legte großen Wert auf die Feststellung, dass das Unternehmen für die Zwangsarbeit in Auschwitz nicht verantwortlich gewesen und daher nicht zur Zahlung verpflichtet sei.
Constantin Goschler: Und dieser Prozess hat gezeigt, dass solche Forderungen weitgehend aussichtslos waren. Das hatte zunächst einmal damit zu tun, dass eine Waffenungleichheit bestand in juristischer Hinsicht. Die Kläger hatten wenig Ressourcen und standen sehr finanzstarken Unternehmen gegenüber, die natürlich in der Lage waren, durch sämtliche Instanzen sich durchzuklagen. Und am Ende hat das deutlich gemacht, dass auf juristischem Wege nicht viel zu holen war. Das Interessante dabei ist, dass es aus Sicht der deutschen Industrie gar nicht in erster Linie um Geld ging, denn die Beträge waren nach deren Maßstäben nicht so ungeheuerlich. Im Grunde genommen ist hier eine vergangenheitspolitische Frage verhandelt worden. Es ging darum, dass die deutsche Industrie in den Nürnberger Nachfolgeprozessen symbolisch verurteilt worden ist wegen ihrer Beteiligung an nationalsozialistischen Verbrechen. Und das war ein Stachel, der saß wahnsinnig tief und im Grunde genommen wurde über diesen Stachel diskutiert.
Daniel Christensen: Nochmal zur Erinnerung: Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher wurde Fritz Sauckel als „Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz“ zum Tode verurteilt und Rüstungsminister Albert Speer zu 20 Jahren Haft. In den Nachfolgeprozessen wurde die Rolle der deutschen Industrie untersucht und verantwortliche Manager der I.G. Farben sowie der Konzerne Krupp und Flick wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu unterschiedlich langen Haftstrafen verurteilt.
Sprecher: Die Angeklagten machten sich die unmenschlichen Bedingungen, unter denen die Zwangsarbeiter lebten und arbeiteten, bewusst zunutze, um größtmöglichen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen. Das war keine bloße Mitwirkung – es war ein aktiver Teil des Systems der Ausbeutung und Vernichtung.
Daniel Christensen: Dies ist ein Auszug aus dem Urteil des Prozesses gegen die I.G. Farben 1948. Die verurteilten Industriemanager mussten ihre Haftstrafen nicht vollständig verbüßen, sie wurden alle nach wenigen Jahren begnadigt und konnten wieder ihre alten Posten oder vergleichbare einnehmen. Henry Grossman war 13 Jahre alt, als er als Zwangsarbeiter in der I.G. Farben Fabrik in Auschwitz-Monowitz arbeiten musste, zur selben Zeit wie Norbert Wollheim.
Henry Grossman: Es war eine sehr große Fabrik wie eine große Stadt, wo künstliches Gummi, künstliches Gas hergestellt wurde. Sie machten ein Gas für die Gaskammern. Sie hatten große elektrische Anlagen da und ich habe geholfen, diese elektrischen Anlagen zu bauen. Wir kamen tagsüber an und wir wurden in einer Reihe aufgestellt zum Appell, um uns zu zählen. Der Typ, der uns empfangen hat, war der Lagerälteste. Er gehörte zu den deutschen Kriminellen, sie trugen das grüne Dreieck auf der Kleidung, für Kriminelle aus dem Gefängnis. Er war sehr stark und er sah einen von unseren Kameraden, einen unserer Jungen. Er hat ihn nicht gemocht und hat angefangen, die Hölle aus ihm rauszuschlagen, in sein Gesicht, auf seine Nase und niemand hat etwas dagegen getan. Und dann, sobald sie uns Nummern gegeben hatten, brachten sie uns in unterschiedliche Blocks. Die Jugendlichen wurden in einen speziellen Jugendblock gesteckt. Sie haben uns wahrscheinlich etwas besser behandelt, aber nicht viel besser, denn sie haben uns auch zu Tode gefoltert. Sie haben uns so was wie 600 Kalorien am Tag gegeben, was nicht genug war, um zu leben und gerade zu viel, um zu sterben. Früher oder später magerten wir ab und die Deutschen nannten uns, die mageren Leute, Muselmann. Was Muslim meint. Ich weiß nicht, warum ein Muslim eine magere Person sein soll, aber das war ein deutsches Konzept. Oft gab es eine Selektion und wer kein Glück hatte, wurde rausgesucht und in die Gaskammer geschickt. Das bedeutet: Wer mager war, wurde rausgesucht und getötet, in die Gaskammer geschickt. Durch eine Selektion zu gehen, ist wie durch die Hölle gehen.
Daniel Christensen: Henry Grossman, der früher Chaim mit Vornamen hieß, stammt aus einer Gegend, die die Slowakei 1938 an das mit Deutschland verbündete Ungarn abtreten musste. 1944 wurde er mit seiner Mutter und seinen Geschwistern nach Auschwitz deportiert und überlebte als einziger. Nach dem Krieg wanderte er nach Israel aus und zehn Jahre später von dort in die USA, wo er seinen Vornamen zu Henry änderte. Das Interview mit Henry Grossman im Archiv Zwangsarbeit der FU wurde im Jahr 2006 geführt. Ich fasse noch mal zusammen: Der bundesdeutsche Staat verschob die Entschädigung von Zwangsarbeit auf den Zeitpunkt eines Friedensvertrages und gesetzliche Regelungen zu Entschädigungsfragen schlossen Zwangsarbeit aus. Und obwohl die Alliierten die Verantwortung von Unternehmen gerichtlich festgestellt hatten, schoben die sie auf den NS-Staat und sahen Entschädigung von Zwangsarbeit bestenfalls als freiwillige humanitäre Geste. Die Jewish Claims Conference verhandelte nach der I.G. Farben noch mit weiteren Unternehmen und hatte damit auch Erfolg. Die überlebenden jüdischen Zwangsarbeiter:innen der Firma Krupp erhielten beispielsweise je 5.000 DM. Im Gegenzug verlangte das Unternehmen die Zusage, gegen weitere Ansprüche abgesichert zu sein. Daimler-Benz, Siemens und Volkswagen trafen eine ähnliche Vereinbarung mit der Jewish Claims Conference. All diese Zahlungen bezogen sich zunächst ausschließlich auf die jüdischen Zwangsarbeiter:innen und wurden als eine Form von gutem Willen und nicht als Verpflichtung, und sei es eine moralische Verpflichtung, betrachtet. Worum es den Unternehmen vor allen Dingen ging, war Rechtsfrieden. Ich will herausfinden, welche Faktoren zusammenkommen mussten, damit ehemalige Zwangsarbeiter:innen insgesamt endlich als Opfergruppe mit einem gerechtfertigten Anspruch wahrgenommen wurden. Constantin Goschler sieht einen ersten Ansatz im Generationenwechsel.
Constantin Goschler: In den 1980ern begannen Menschen über die nationalsozialistische Vergangenheit zu diskutieren. Die nicht mehr selbst in dieser Zeit gelebt hatten. Das ist ein wichtiger Faktor. Und jetzt muss man natürlich gleich schon wieder vorsichtig sein. Man könnte denken, dass die Tatsache, dass man sich selber als nicht mehr direkt belastet fühlte, könnte die Sache einfacher gemacht hätte. Also, wenn ich von der Sache spreche, meine ich die Wiedergutmachung. Wenn man ein bisschen zurückgeht, sieht man, dass es durchaus komplizierter ist. Der Generationenwechsel fand eigentlich schon in den 70er Jahren statt. Und wenn man die interne Kommunikation der jüdischen Organisationen liest, dann sagen die, hm, unsere Tätigkeit ist viel schwieriger geworden. Früher hatten wir mit Leuten zu tun in den Ämtern und Ministerien, die den Nationalsozialismus noch selbst erlebt hatten und bei aller Hartleibigkeit immer auch so was wie ein schlechtes Gewissen hatten. Heute sitzen wir einer Generation gegenüber, die gewissermaßen von der Gnade der späten Geburt spricht, und die sich völlig unbelastet fühlen und mit denen ist es viel schwieriger zu verhandeln.
Daniel Christensen: Also bei den offiziellen Stellen eher eine Verhärtung der Position. Aber innerhalb der Gesellschaft beginnt sich doch ein Umdenken abzuzeichnen.
Constantin Goschler: Und diesmal waren es in der Tat dann zivilgesellschaftliche Kräfte, die auf den Plan getreten sind, also Historiker wie etwa Ulrich Herbert, aber auch Mediziner oder Leute, die aus der Geschichtswerkstättenbewegung kamen. Also im Groben kann man sagen, das sich damals formierende links-alternative Milieu hat dieses Thema als eines ihrer Schlüsselthemen angenommen. Und was daran besonders ist, ist auch der Fokus der Aufmerksamkeit wechselt. Waren es bislang vor allem die jüdischen Verfolgten, die im Mittelpunkt gestanden waren, so ging es jetzt vor allem um die sogenannten vergessenen Opfer. Damit meinte man all diejenigen, die bislang von einer Entschädigung ausgeschlossen worden seien. Das waren neben den Zwangsarbeitern dann die Sinti und Roma, Homosexuelle, Kriegsdienstverweigerer und so weiter und so fort. Und das Interessante daran ist, dass hier sehr oft Gruppen gewählt worden sind, die sich in einer aktuellen gesellschaftlichen Diskriminierungssituation befanden. Also die Entschädigungsforderungen sind nun zu einem Motor für Forderungen geworden, denen es auch darum gegangen ist, aktuelle gesellschaftliche Veränderungen anzustoßen. Also hier wurde ein langfristiger Prozess eingeleitet, der aber unter den Bedingungen der 80er Jahren politisch nicht recht zum Tragen kam.
Daniel Christensen: Auch Christine Glauning, die Direktorin des Dokumentationszentrums Zwangsarbeit in Berlin Schöneweide, die schon in der letzten Folge von Wert & Würde zu hören war, sieht in den zivilgesellschaftlichen Organisationen den Motor, der die Auseinandersetzung mit Zwangsarbeit als NS-Verbrechen vorangetrieben hat.
Christine Glauning: Es gab in jedem Fall in den 90er Jahren ganz viele zivilgesellschaftliche Initiativen in ganz Deutschland. Menschen, die angefangen haben, in ihrer Stadt oder in ihrem Dorf auf Spurensuche zu gehen. Geschichtswerkstätten, Heimatvereine, die wissen wollten, was war denn bei uns während des Krieges. Weil, natürlich war es in den Familien ja auch präsent. Man hat ja erzählt, da war der Pole oder der Franzose oder die Ukrainerin. Da ist sehr, sehr viel passiert in den 90er Jahren. Und es ist sehr breit diskutiert worden über das Thema Zwangsarbeit im Nationalsozialismus.
Daniel Christensen: Maßgeblich für die veränderte gesellschaftliche Wahrnehmung vom Bild des Opfers, sind für Constantin Goschler die bürgerrechtlichen Bewegungen in den USA. Sie führten seiner Ansicht nach dazu, dass sich das Bild des Opfers und die Eigenwahrnehmung als Opfer ins Positive wandelte – auch in Deutschland.
Constantin Goschler: Infolge der Bürgerbewegung der 1960er Jahre in den USA hat sich so etwas wie eine Kultur des Opfers, eine Kultur der Viktimisierung entwickelt. Das bedeutete, Opfer zu sein, war nicht mehr, wie lange üblich, etwas Schlechtes, sondern eine Quelle von Ansprüchen, etwas Positives. Und diese Denkfigur, die dann auch verknüpft wurde mit philosophischen Figuren wie der Philosophie der Anerkennung, hat nun große Wirkungen auch in Deutschland entfacht und damit ging auch einher, dass sich die Debatte um die Wiedergutmachung grundsätzlich verändert hat. Nun wurde nicht mehr von Entschädigung gesprochen, sondern von Anerkennung. Anerkennung von Opfern ist was anderes als Entschädigung von Verlusten, denn damit verändert sich ja auch die Art und Weise, wie man dann über Entschädigung sprechen kann.
Daniel Christensen: Um es noch einmal deutlich zu machen: Wenn man von Schadensersatz spricht, dann benennt man einen konkreten materiellen Schaden, wie zum Beispiel entgangenen Arbeitslohn. Spricht man aber von Anerkennung, dann geht es eher generell um ein erlittenes Unrecht. Das ist nicht messbar und kann auch nicht mit einem konkreten Betrag „wieder gut“ gemacht werden.
Constantin Goschler: Und damit hat diese neue Entschädigungsbewegung natürlich insofern auch einen neuen Weg beschritten, als sie vor allem auf pauschale Entschädigungen gesetzt hat. Also, nicht mehr die differenzierende Entschädigung, die sich auf unterschiedliche Schäden bezieht, sondern die Anerkennung von Leid, die natürlich eher immer auch eine symbolische Dimension hat.
Daniel Christensen: Für die Opfer ist der symbolische Charakter einer pauschalen Entschädigung natürlich eine ambivalente Angelegenheit. Die ehemaligen Zwangsarbeiter:innen aus den osteuropäischen Staaten haben nach ihrer Rückkehr unter dem Verdacht der Kooperation mit dem deutschen Feind eine zweite Verfolgung durch das stalinistische Terrorregime und gesellschaftliche Ausgrenzung und Stigmatisierung erlebt. Für sie bedeutete die Anerkennung ihres Opferstatus eine späte Erleichterung. Dennoch gab es gerade bei ihnen auch konkreten Bedarf an finanzieller Unterstützung, dem ein symbolischer Betrag nicht gerecht werden konnte. Darauf komme ich später noch zurück. Der öffentliche Druck auf Politik und Unternehmen, Verantwortung für Zwangsarbeit zu übernehmen, wuchs also im Laufe der 80er und 90er Jahre durch bürgerschaftliches Engagement und auch durch neue historische Forschungen. Doch noch im August 1998 wies der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl die Frage nach einer solchen Entschädigung entschieden zurück: „Wenn Sie glauben, ich würde die Bundeskasse noch einmal aufmachen, dann ist die Antwort nein.“ Mit der Formulierung „noch einmal aufmachen“ bezog sich Helmut Kohl auf die Zahlung von 1,5 Milliarden DM an neu gegründete Versöhnungsstiftungen in Polen, Tschechien, Belarus, Russland und der Ukraine Anfang der 90er Jahre. Diese nationalen Stiftungen sollten das Geld an die noch lebenden Opfer des Nationalsozialismus verteilen, wobei auf deutscher Seite eine gewisse Skepsis bestand, ob die gesamte Summe die gewünschten Empfänger erreichte. In jedem Fall war es eine kleine Summe, im Vergleich zu den 100 Milliarden DM, die die BRD in den Jahren zuvor an Israel und die Jewish Claims Conference gezahlt hatte. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die meisten Zwangsarbeiter:innen aus Osteuropa kamen. Fast auf den Tag genau einen Monat nach dieser harschen Äußerung war Kohl nicht mehr Bundeskanzler. Bei der Wahl am 27. September 1998 erreichte die Koalition zwischen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Mehrheit der Stimmen und Gerhard Schröder führte die erste rot-grüne Bundesregierung an. SPD und Grüne hatten das Thema Anerkennung von Zwangsarbeit als NS-Unrecht bereits seit längerem auf ihrer politischen Agenda. Sie war seit 1989 Teil der Wahlprogramme der Grünen und im Rahmen der Erinnerungsdebatten der späten 80er und frühen 90er Jahre hatten die beiden Oppositionsfraktionen unter anderem gefordert, dass es Abkommen mit den osteuropäischen Ländern hinsichtlich der Entschädigung von ehemaligen Zwangsarbeiter:innen geben müsse. Damals ohne Erfolg – aber im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wurde dieser Punkt dann schließlich vereinbart. Dazu kamen die internationalen Entwicklungen.
Constantin Goschler: Die USA haben in dieser Zeit viel investiert in dieses Thema. Sie hatten einen eigenen Sondergesandten für Holocaust-Fragen, wo es vor allem um Rückerstattungen ging und andere Entschädigungsfragen. Das war Stuart Eizenstat, der eine zentrale Rolle dafür gespielt hat und der auch zentral war für die Verhandlungen, die dann zur Gründung der Stiftung und des Stiftungsfonds geführt haben. Insofern kann man diese Geschichte eigentlich nicht erzählen ohne die Rolle der USA. Und dazu gehört natürlich auch die große Rolle, die amerikanische Gerichte in den 90er Jahren gespielt haben, die deutsche und europäische Unternehmen mit Sammelklagen unter Druck gesetzt haben. Das muss man als ein Zusammenspiel sehen.
Daniel Christensen: Jetzt beginnt eine extrem spannende Phase, für die Constantin Goschler gerade zwei Stichworte geliefert hat: zum einen die Person Stuart Eizenstat. Der Jurist und Diplomat war früher Botschafter der USA in der Europäischen Union, aber zu der Zeit, von der wir jetzt sprechen, also Ende 1998/Anfang 1999, war er stellvertretender Finanzminister in den USA. Und er hatte noch eine zweite Aufgabe, er war nämlich Sonderbeauftragter der amerikanischen Regierung für Rückerstattungs- und Entschädigungsfragen im Zusammenhang mit dem Holocaust. In dieser Funktion spielte er eine zentrale Rolle bei den Verhandlungen um Entschädigung der Opfer von Zwangsarbeit und Enteignung mit der deutschen Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft, zu denen es zum Ende des Jahrtausends kommen sollte. Stichwort Nummer zwei: Sammelklagen, auf Englisch „class actions“, die deutsche und europäische Unternehmen unter Druck gesetzt haben. Das funktionierte so: Anwaltskanzleien in den USA reichten im Namen jüdischer und nichtjüdischer Opfer Klagen bei US-amerikanischen Gerichten ein. Die Beklagten waren Unternehmen, die von Zwangsarbeit oder vom Diebstahl jüdischen Eigentums profitiert hatten. Geklagt wurde unter anderem gegen die Deutsche und die Dresdner Bank, Volkswagen, BMW, ThyssenKrupp, Siemens, BASF, Bayer, gegen die Allianz und weitere Versicherungen. Es waren rund fünfzig Klagen vor Gerichten in verschiedenen US-amerikanischen Bundesstaaten gegen deutsche Firmen, die jetzt auch in den USA tätig waren. Gegen einige Industrieunternehmen liefen auch Zivil- und Arbeitsgerichtsverfahren in Deutschland im Zusammenhang mit Zwangsarbeit. Deshalb trafen sich im August 1998 die Vertreter von zwölf Großunternehmen in den Büros des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, um eine Strategie zu erarbeiten, wie mit dieser Klagewelle umzugehen sei. Einer von ihnen war Michael Jansen, der Generalbevollmächtigte für internationale Konzernaufgaben der Degussa. Kurz zur Erinnerung: Die Degussa hatte im Zweiten Weltkrieg nicht nur viele Zwangsarbeiter:innen beschäftigt und von der Wehrmacht geraubte Edelmetalle sowie jüdisches Zahngold eingeschmolzen, sondern war auch an der Herstellung und dem Vertrieb von Zyklon B beteiligt, das in den Gaskammern der Konzentrationslager eingesetzt wurde. Michael Jansen, vorher Büroleiter von Außenminister Hans-Dietrich Genscher, kam 1990 zur Degussa und knüpfte einen besonders engen Kontakt mit der Niederlassung in Israel und den dortigen Kunden.
Michael Jansen: Wir haben dann auch die Museen besucht, die sich mit der mit der israelischen und unserer Vergangenheit auseinandersetzen, und da wurde dann die Frage der Zwangsarbeit immer dringlich vorgetragen, weil, in den USA rumorte es ja, in dieser Frage gab es die ersten Klagen. Insofern war es klar, als wir zurückfahren, sagte der Vorstandsvorsitzende zu mir, Sie müssen jetzt eine Gruppe einrichten und mit einer Historikerin, die das Archiv leitete, und der Rechtsabteilung habe ich dann eine Gruppe gegründet, die anfing, sich um diese Dinge zu kümmern. Das Degussa Archiv war sehr gut geführt und insofern konnten wir relativ schnell klar machen, wie die Geschichte der Degussa in den Jahren der NS-Zeit verlief.
Daniel Christensen: Auf Initiative von Michael Jansen kooperierte die Degussa mit dem World Jewish Congress, um den Verbleib von Edelmetallen aus jüdischem Besitz zu klären, und beauftragte den amerikanischen Historiker Peter Hayes damit, die Geschichte des Unternehmens während der NS-Zeit in einer unabhängigen Studie zu erforschen. Die Zusammenfassung der Ergebnisse ist heute auf der Internetseite des Nachfolgeunternehmens Evonik Industries zusammengefasst – der Link findet sich in den Shownotes. Die Degussa wurde zum damaligen Zeitpunkt auch von der Jewish Claims Conference kontaktiert, die ein Abkommen zur Entschädigung der ehemaligen Zwangsarbeiter:innen aushandeln wollte. Das Unternehmen lehnte ab, aber dem politisch und juristisch erfahrenen Michael Jansen war klar, dass die Welle von Sammelklagen gegen deutsche Unternehmen sich nur im Zusammenschluss mit der Politik bewältigen ließ.
Michael Jansen: Aber mich hat immer die Frage beschäftigt: Wie kommt man am Ende zu einer Gesamtlösung? Und da war es für mich unabdingbar, dass der deutsche Staat dabei sein musste. Denn der deutsche Staat war ja der Verursacher, der NS-Staat. Und die Bundesrepublik hatte ja sozusagen alles Gute und alles Schlechte, auch was die Vermögenslage angeht, übernommen. Insoweit war es für mich klar, dass dort ein Ansatz war, um auch in Gespräche mit dem Staat zu kommen. Zu der Zeit war noch Kohl der Kanzler. Und Kohl sagte damals, das ist Sache der Industrie. Das änderte sich erst, als Schröder an die Regierung kam, der die Dimension dieser Angelegenheit verstand. Und so kam es dann nach und nach zu Gesprächen, auch mit der Regierung.
Daniel Christensen: Hier wird das Hin- und Herschieben von Verantwortung deutlich, die Wirtschaft sieht den Staat in der alleinigen Verantwortung und der mauert zunächst. Aber einzelne Zwangsarbeiter:innen gingen inzwischen auch gegen den deutschen Staat gerichtlich vor. 1992 beispielsweise klagten 22 Überlebende aus Auschwitz vor dem Landgericht Bonn auf Entschädigung. Das Landgericht bejahte die Ansprüche, bat jedoch das Bundesverfassungsgericht um Klärung der völkerrechtlichen Fragen. Das Bundesverfassungsgericht entschied 1996, es gebe keine allgemeine völkerrechtliche Regelung, die individuelle Klagen von ehemaligen Zwangsgsarbeiter:innen ausschließe. Damit war der Weg für derartige Klagen grundsätzlich offen. Ein Jahr später, im November 1997, sprach das Landgericht Bonn einer der Klägerinnen 15.000 DM an Entschädigung für die Zwangsarbeit zu. Die anderen hatten bereits nach dem Bundesentschädigungsgesetz eine Leistung erhalten und waren nicht weiter anspruchsberechtigt. 1998 entschied das Landgericht Bremen in einem ähnlichen Fall ebenfalls für die Klägerin. Es war also auch für die Bundesregierung an der Zeit, sich aktiv mit der Verantwortung des Staates für Zwangsarbeit und den offenen Ansprüchen auf Anerkennung und Entschädigung auseinanderzusetzen.
Michael Jansen: Ich will noch dazufügen, dass sehr viel Schwung in die Sache kam, als die anderen großen Unternehmen aus der Automobilindustrie, die Banken und auch die Versicherungen dabei waren. Daimler-Benz war insofern entscheidend, als der Finanzvorstand Manfred Gentz die Sache in die Hand nahm, der dann später auch den Vorsitz der „Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtschaft“ übernahm.
Daniel Christensen: Zwölf Unternehmen, gehörten der Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtschaft an: Die Aktiengesellschaften Allianz, BASF, Bayer, BMW, DaimlerChrysler, Deutsche Bank, Degussa, Dresdner Bank, ThyssenKrupp, Hoechst, Siemens und Volkswagen. Später traten noch weitere Unternehmen bei. Die Gründungsunternehmen waren eng mit dem NS-Regime und der Wirtschaft der NS-Zeit verknüpft. Einige von ihnen existieren heute nicht mehr oder unter einem anderen Namen. Die Degussa ist heute Teil von Evonik Industries, das Pharmaunternehmen Hoechst gehört zu Sanofi-Aventis und Daimler und Chrysler gehören nicht mehr zusammen, der Autokonzern firmiert heute unter Mercedes-Benz Group AG. Am 16. Februar 1999 verkündete die Stiftungsinitiative vor der Presse, dass aus Mitteln der Wirtschaft ein „humanitärer Fonds zugunsten ehemaliger Zwangsarbeiter der Wirtschaft und anderer NS-Geschädigtengruppen“ eingerichtet werde, um bedürftigen Betroffenen „kooperativ, fair und unbürokratisch“ zu helfen. Daneben solle eine auf Dauer angelegte Zukunftsstiftung gegründet werden, die Bildungs- und Begegnungsprojekte mit einem Bezug zum Thema Zwangsarbeit fördern werde. Die Stiftungsinitiative bezeichnete dies als „freiwillige Ergänzung“ zur staatlichen Wiedergutmachungspolitik und verband deren Umsetzung mit der Beendigung der laufenden sowie der Verhinderung weiterer Gerichtsverfahren. Bundeskanzler Gerhard Schröder sicherte den Unternehmen bei dieser Gelegenheit öffentlich politische Unterstützung zu. Die Stiftungsinitiative stellte sich vor, dass ein Regierungsabkommen zwischen Deutschland und den USA die deutschen Unternehmen vor Klagen schützen, ihnen also Rechtssicherheit versprechen solle. Dies stellte sich allerdings als nicht ganz einfach heraus. Doch zunächst noch einmal einen Schritt zurück. Zur Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtschaft gehörten Industrieunternehmen, Banken und eine Versicherung. Sie alle waren von Sammelklagen in den USA betroffen, aber während die einen Zwangsarbeiter:innen beschäftigt hatten, ging es bei den Banken um ungeklärte Vermögensfälle und bei den Versicherungen um nicht ausgezahlte Versicherungspolicen. Es handelte sich also um völlig unterschiedliche Ansprüche, aber um einen gemeinsamen Fonds, weil endlich alle noch offenen Ansprüche geklärt werden sollten. Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth hat 25 Jahre lang den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft geleitet und war in dieser Funktion ein frühes Mitglied der Stiftungsinitiative. Als Jurist, der einen Teil seiner Ausbildung in den USA absolviert hat, hatte er einen Einblick in das Rechtssystem der Vereinigten Staaten.
Jörg v. Fürstenwerth: Es gab die Juristen, die auch in einer Arbeitsgruppe sagten, es gibt in Deutschland keine Ansprüche, das stimmte nach dem damaligen deutschem Recht ja. An sich war es Restitution, das ist auch im Zwei-plus-Vier-Vertrag offengeblieben. Und in den USA gilt halt nicht deutsches Recht und die Rechtsgrundlage in den USA war ein Gesetz von 1789, das sagte, wenn Völkerrechtsverstöße von nicht-US-Staatsbürgern irgendwo in der Welt begangen werden, haben amerikanische Gerichte das Recht, diese Cases in den USA zu verhandeln, das war damals die Grundlage. Und die Juristen sagten, das kann doch gar nicht sein. Und dann switchte das über von der juristischen zur moralischen Betrachtung. Nur durch diesen Switch zur Moral und zur Verantwortung, zur Selbstreflektion, ist eine Lösung gelungen. Und das konnte nur die neue Manager-Generation machen, die unbelastet war und ein anderes Bild hatte.
Daniel Christensen: Der Generationenwechsel, auch im Management großer Unternehmen, ist ein Faktor, auf den auch Constantin Goschler hingewiesen hat. Diese Generation konnte sich darauf einlassen, eine „moralische Verantwortung“ für ein Unrecht zu übernehmen, das sie selbst nicht verursacht hatte. Dabei wurde aber immer die Freiwilligkeit des Aktes betont. Also keine Verpflichtung, die man aus der Vergangenheit übernommen hatte, sondern quasi eine Kür, eine großzügige humanitäre Geste. 1998 wurde in den USA die „International Commission on Holocaust Era Insurance Claims“, kurz ICHEIC, gegründet – von den US-amerikanischen Versicherungsaufsichtsbehörden, dem Staat Israel, jüdischen Organisationen und europäischen Versicherungsunternehmen. Den Vorsitz hatte der damalige Außenminister Lawrence Eagleburger. Ziel der ICHEIC war es, ein System zu etablieren, nach dem die bisher noch nicht ausgezahlten jüdischen Versicherungspolicen weltweit entschädigt werden konnten. Bei den Verhandlungen mit den deutschen Versicherungsunternehmen wurde die „Residentenliste“ des Bundesarchivs herangezogen. Die Datenbank enthält die jüdischen Einwohner des deutschen Reiches von 1933 bis 1945 in den Grenzen vom 31.12.1937. Sie diente als Grundlage zur Ermittlung von möglichen jüdischen Versicherungspolicen.
Jörg v. Fürstenwerth: Aber die Vermögenssituation der jüdischen Kunden der Unternehmen war halt nicht immer deckungsgleich mit der Anzahl der jüdischen Bevölkerung. Es gab sehr reiche Juden, aber es gab eine viel größere Gruppe von jüdischen Mitbürgern damals, die überhaupt kein Vermögen hatten und die auch keine Versicherungsverträge hatten. Und bei der ersten Durchsicht, kamen wenige Verträge heraus und dann sofort Misstrauen und das aufzuklären dann, das hat gedauert. Wobei bei all diesen Fragen lag ein Vertrag vor, das ist nicht wirklich juristisch beurteilt worden, sondern mit einem Blick auf die Zusammenhänge, die Vermutung, dass da was war, und dann wurde gezahlt. Weil, das hätte zu neuem Unrecht geführt und nicht zur Befriedigung des Ganzen.
Daniel Christensen: Die Verhandlungen um die Entschädigung von Versicherungspolicen wurden parallel zu denen mit der Industrie um die Entschädigung von Zwangsarbeit geführt und die Zahlungen der Unternehmen gingen in denselben Fonds.
Jörg v. Fürstenwerth: Und wenn Sie mich fragen würden, was am tiefsten in mir sitzt, dann sind das die Gespräche mit Überlebenden, die auf der Gegenseite sozusagen verhandelten, und die dann auch sehr mitnehmend, empathisch äußerten, wozu sie das Geld eigentlich brauchen. Also die Survivors, die noch pflegebedürftig sind, die medizinische Probleme in verschiedenen Ländern haben. Und das hat schon verbunden. Es wechselte von sehr streitigen, schwierigen juristischen Diskussionen hinzu: Wie kriegen wir das Problem fair gelöst?
Daniel Christensen: Dabei, erzählt Jörg von Fürstenwerth, saß ihm die eigene Branche im Nacken, die hoffte, dass es nicht zu teuer für sie wird. Und so gehörte es auch zu seinen Aufgaben, innerhalb der Versicherungsbranche überhaupt einen nennenswerten Betrag zusammenzubekommen.
Jörg v. Fürstenwerth: Wir waren ja dann diejenigen, also der Verband war derjenige, der den Versicherungsanteil dann organisieren musste, also betteln musste, wobei wir das große Glück haben, dass unser damaliger Präsident, Bernd Michels aus Hamburg, später Chef der Provinziale in Düsseldorf, der selbst jüdische Wurzeln hatte, hoch sensibilisiert war bei dem Thema und sich auch massiv dafür eingesetzt hat. Das war Lobbying in die eigenen Reihen hinein. Also Überzeugungsarbeit, die man da machen musste. Es gab natürlich auch das Problem, dass kleine und mittlere Unternehmen sagten, warum sollen wir jetzt zahlen, wenn eine Allianz, eine Axa, eine Generali Probleme Amerika hat. Das dann runterzubrechen, zu sagen, es ist nicht das Problem nur der USA-Unternehmen, sondern wir als deutsche Unternehmen, haben eine Position zu beziehen. Das ist ein Prozess, der etwas dauert, aber das ist auch verständlich.
Daniel Christensen: Letztendlich haben sich die deutschen Versicherungsunternehmen aber bereiterklärt, in den Fonds einzuzahlen, sagt Jörg von Fürstenwerth. Wirtschaft und Industrie hätten es da schwerer gehabt.
Jörg v. Fürstenwerth: Der Prozess, die Wirtschaft zu ihrem Anteil zu bewegen, war ein sehr schmerzhafter. Und zum Schluss haben die Gründer noch mal kräftig draufgelegt, um zu dem Gesamtbetrag zu kommen.
Daniel Christensen: Die Einigung der Verhandlungsparteien auf einen „Gesamtbetrag“ war ein langwieriger Prozess, denn die Vorstellungen der Verhandlungsparteien lagen sehr weit auseinander. Die Verhandlungsparteien waren auf der einen Seite die US-amerikanischen Anwaltskanzleien, die die Opfer vertraten, und die Vertreter der Länder, die am schwersten von Zwangsarbeit betroffen waren. Und auf der anderen: die deutsche Wirtschaft. Wie hat Michael Jansen die Verhandlungen um das Stiftungskapital aus Sicht der Industrie erlebt?
Michael Jansen: Wir waren, glaube ich, 120 Personen, die miteinander diese Gespräche führten. Inzwischen waren ja auch die Osteuropäer dabei, also die Polen, die Sowjetunion, Weißrussen, die Ukrainer und die Tschechen. Das war der Set-up der Osteuropäer, weil ja da die meisten Zwangsarbeiter herkamen. Und natürlich der Staat Israel und die Claims Conference. Das waren die Hauptakteure gegenüber den deutschen Unternehmen. Für die deutschen Unternehmen war der Verhandlungsführer Manfred Gentz. Ich war natürlich bei allen Verhandlungen dabei. Wir waren insgesamt 13-mal zusammen, meist in Washington, am Ende auch einmal im großen Weltsaal des Auswärtigen Amtes. Graf Lambsdorff war der Verhandler für die Regierung. Der war natürlich auch in einer Vermittlerposition zwischen Regierung und der Industrie. Ich erinnere mich an ein großes Treffen, das wir hier in Berlin hatten, in der Deutschen Bank. Dort kam der Bundeskanzler auch hin, also Schröder. Und da ging es dann am Ende um die Frage der Summe. Wer zahlt was? Und am Ende sind ja rausgekommen 5,1 Milliarden, die die Industrie aufbringen sollte, und 5 Milliarden, die der Bund uns zugesagt hatte. Das wurde damals bei diesen Verhandlungen gemeinsam beschlossen.
Daniel Christensen: Michael Jansens Antwort enthält einen entscheidenden Hinweis darauf, wie kompliziert die Verhandlungen tatsächlich waren – nämlich die Anzahl der Treffen, die es brauchte, um den Kompromiss auszuhandeln, auf den sich letztlich alle Parteien einigen konnten. Stuart Eizenstat führte als Vertreter der USA die Verhandlungen und hat seine Erinnerungen an diese Zeit in dem Buch „Unvollkommene Gerechtigkeit“ festhalten. Der link dazu findet sich in der Shownotes. Er beschreibt es so:
Sprecher: „In all den schwierigen Monaten die folgten, wollten die deutschen Unternehmen sozusagen alles haben: Sie beharrten darauf, dass sie eine rein moralische Geste vollführten, zu der sie juristisch nicht verpflichtet waren, und verlangten gleichzeitig hartnäckig einen absolut hieb- und stichfesten Schutz vor künftigen Klagen; sie versuchten, die Gruppe der durch ihre Stiftung Begünstigten klein zu halten und bestanden zugleich auf einem möglichst breiten rechtlichen Schutz vor Ansprüchen. Diese Widersprüche kompromittierten die edlen moralischen Impulse in den ursprünglichen Bemühungen von Unternehmen, die wie wenige andere auf der Erde in den Jahrzehnten nach dem Krieg floriert hatten. Aber ihr Grundantrieb war letzten Endes weder Moral noch historisches Verantwortungsgefühl. Konzerne sind keine Wohlfahrtseinrichtungen. Sie sind es Aktionären schuldig, die höchstmögliche Dividende zu erwirtschaften. Sie wollten die Sammelklagen so schnell und so billig vom Tisch haben, um ungehinderten Zugang zum amerikanischen Markt zu bekommen, ohne dass die dunkle Wolke der NS-Geschichte über ihren Häuptern schwebte.“
Daniel Christensen: Mehrfach drohten die Verhandlungen zu scheitern. Die Vorstellungen von einem angemessenen Stiftungskapital unterschieden sich auf beiden Verhandlungsseiten erheblich, was zu dazu führte, dass die Opfer zueinander in Konkurrenz gestellt wurden. Heftig wurde die Frage diskutiert, wer Anspruch auf eine finanzielle Anerkennung hatte und wer nicht. Einer der besonders kontrovers diskutierten Punkte war die Frage, ob Zwangsarbeiter:innen aus der Landwirtschaft in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufgenommen werden sollten. Aufgrund der langen Tradition von polnischen und ukrainischen Erntehelfer:innen in Deutschland, fiel es den deutschen Verhandlungspartnern besonders schwer, Zwangsarbeit in der Landwirtschaft tatsächlich als solche anzuerkennen. Stuart Eizenstat bewertet dies als „einen der wenigen moralisch blinden Flecken bei den Deutschen“: Sie konnten den Unterschied zwischen freiwilliger und erzwungener Erntehilfe nicht verstehen.
Sprecher: „Umso mehr betonten ihn aber die Osteuropäer, besonders die Polen. Sie machten deutlich, dass sie sich gegen jegliche Regelung sträuben würden, die die Landarbeiter ausschloss, welche etwa die Hälfte der Gruppe der polnischen Zwangsarbeiter ausmachten. Mehr als jede andere rief diese Frage bei unseren Gesprächen Gefühle der Bitterkeit zwischen Deutschen und Polen hervor. Wie war zwischen diesen Positionen zu vermitteln?“
Daniel Christensen: Dies nur als ein Beispiel für die Herausforderungen, mit denen sich der Diplomat Stuart Eizenstat während der Verhandlungen um die Stiftungsgründung konfrontiert sah und für die er eine Lösung finden musste. Auf die Lösung für diese Frage komme ich in der nächsten Folge noch zurück. Ein anderes Problem war die Weigerung der Industrie, ehemalige Zwangsarbeiter:innen bei der Entschädigung zu berücksichtigen, die in SS-Unternehmen und öffentlichen Unternehmen wie der Bahn beschäftigt waren. Dies sei Sache der Bundesregierung. Otto Graf Lambsdorff, der als Vertreter für die deutsche Bundesregierung an den Verhandlungen teilnahm, erlangte daraufhin von Bundeskanzler Schröder die Zustimmung, dass der Staat ebenfalls in den Fonds einzahlen würde. Doch selbst diese grundsätzliche Bereitschaft löste nicht das Problem der Diskrepanz zwischen den Forderungen der Opferanwälte, die sich auf einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag beliefen, und der Vorstellung der deutschen Industrie, die im August 1999 bei 1,7 Milliarden lag. Dazu noch einmal ein Ausschnitt aus dem Buch „Unvollkommene Gerechtigkeit“ von Stuart Eizenstat. Er beschreibt hier einen Verhandlungstag im August 1999, an dem die Gespräche zu platzen drohten. Die Vertreter der deutschen Industrie hatten die Summe von 1,7 Milliarden DM als ihren Beitrag zum Stiftungskapital angeboten, woraufhin die Anwälte der Opfer mit der Forderung von 30 Milliarden DM konterten. Als Vertreter der US-Regierung musste Stuart Eizenstat nun dringend einen Kompromiss herbeiführen.
Sprecher: Die Deutschen waren missgelaunt und ich entschloss mich, im Namen der US-Regierung, eine Zahl zu nennen. Es war instinktiv, auch wenn ich schon mit meinem Stab darüber gesprochen hatte. Mir schien, dass die Opferseite aus psychologischen Gründen einen zweistelligen Milliardenbetrag benötigte, dass es aber die kleinstmögliche zweistellige Zahl sein musste, wenn wir überhaupt eine Chance haben wollten, die Deutschen so weit nach oben zu treiben. So sah ich Gentz, Jansen und Lambsdorff fest in die Augen und erklärte, ich würde ihnen eine Einigung um zehn Milliarden DM empfehlen. Ich würde mich bemühen, die Forderungen der Opferseite auf diese Summe zu reduzieren und erwarte von den Deutschen ihre Zustimmung.
Daniel Christensen: Das war also im August 1999. Es sollte noch dauern, bis sich die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft und die Bundesregierung darauf einigen konnten, die geforderte Minimalsumme zu gleichen Teilen aufzubringen. US-Präsident Bill Clinton intervenierte persönlich in mehreren Briefen an Bundeskanzler Schröder, der seinerseits die deutsche Wirtschaft dazu ermahnte, sich zu bewegen. Am 17. Dezember 1999 einigten sich die Verhandlungspartner in Berlin auf die abschließende Summe für Leistungen, die ehemalige Zwangsarbeiteri:nnen erhalten sollten. Bei der anschließenden Pressekonferenz im Schloss Bellevue erklärte Bundespräsident Johannes Rau:
Sprecher: An den Zwangsarbeitern haben sich damals viele Unternehmen bereichert. Einige von ihnen haben sich schon bisher zu ihrer Verantwortung öffentlich bekannt und sich um materielle Entschädigung bemüht. Aber erst die Stiftungsinitiative deutscher Unternehmen wird dieses Engagement auf eine breitere Grundlage stellen. Der deutsche Staat trägt einen ganz wesentlichen Teil bei. Damit bekennen sich alle, die die Stiftungsinitiative mittragen, Staat und Unternehmen, zur gemeinsamen Verantwortung und moralischen Pflicht, die aus dem begangenen Unrecht entstanden sind.
Daniel Christensen: Das Zitat wurde nachgesprochen. Im August 2000 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Errichtung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“. Jetzt kann die neu gegründete Stiftung kann mit der Arbeit beginnen, den noch lebenden Zwangsarbeiter:innen eine finanzielle humanitäre Leistung zukommen zu lassen. Die nächste Folge von Wert & Würde handelt von Herausforderungen. Von denen, die ehemalige Zwangsarbeiter:innen bewältigen mussten, wenn sie einen Antrag auf Auszahlung stellten. Und von jenen, vor denen die Mitarbeiteri:nnen der Stiftung standen, um das Geld tatsächlich an 1,665 Millionen Menschen in 98 Ländern zu verteilen. Am Ende dieser Folge scheint es mir wichtig festzuhalten, dass die Stiftung tatsächlich in einem einzigartigen historischen Zeitfenster gegründet wurde, in dem es einen breiten gesellschaftlichen Konsens für dieses Thema gab, ein Konsens der heute gar nicht mehr vorstellbar wäre. Dazu noch einmal Constantin Goschler:
Constantin Goschler: Die 90er Jahre waren ein Jahrzehnt, in dem nach dem Ende des Kalten Kriegs es aussah, als würde jetzt die ganze Welt hin zur Demokratie streben. Und zwar in Richtung einer Demokratie, die eben eng mit dem Gedanken der Menschenrechte verbunden war. Das steigerte sich zu einer Art von Millenniumsfieber, das Ende des Jahrtausends nahte, und es verdichtete sich zu einer Art von Atmosphäre, in der es so schien, wir müssen jetzt endlich abschließen mit der Trümmerlandschaft des Zweiten Weltkrieges, um dann erfolgreich in eine friedliche, globale, demokratische Zukunft streben zu können. Das ist ein Gefühl, das uns heute völlig abhandengekommen ist. Unser Weltgefühl ist ja viel stärker davon geprägt, dass wir ängstlich auf kommende Katastrophen starren und nicht mehr wie die Zeitgenossen der 90er Jahre optimistisch nach vorne gucken und gleichzeitig auf die Verbrechen, die aber in der Vergangenheit gelegen sind. Von daher wäre es schwer vorstellbar, dass ein ähnliches Unterfangen heute noch zustande kommen könnte, abgesehen davon, dass das natürlich auch biografisch vielleicht der letzte Zeitpunkt war, wo man noch die überlebenden Zwangsarbeiter überhaupt erreichen konnte. Also das war wirklich in allerletzter Stunde dieses Unternehmen.
Jingle: Sie hörten die 2. Folge des Podcasts „Wert & Würde“ der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft. Moderation: Daniel Christensen Konzeption und Text: Vera Teichmann Eine Produktion von speak low. Im Auftrag der Stiftung EVZ 2025
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