Folge 3 – In allerletzter Stunde

Shownotes

Folge 3 – In allerletzter Stunde

Mit der im Jahr 2000 gegründeten Stiftung EVZ war der Weg frei für Auszahlungen an die noch lebenden ehemaligen NS-Zwangsarbeiter:innen. Doch wie erreichte man die über eine Million mittlerweile betagten Menschen, die in aller Welt verstreut lebten? Und warum erhielt Ludvik Jirus, der Großvater von Podcasthost Daniel Christensen, keine Leistung, obwohl auch er Zwangsarbeit leisten musste? Die dritte Folge von „Wert & Würde“ nimmt Zuhörer:innen mit in den hochkomplexen Auszahlungsprozess in Mittel- und Osteuropa. Einblicke geben unter anderem die Historiker:innen Martin Bock und Gabriele Freitag, die das Verfahren auf deutscher Seite koordinierten; Jakub Deka und Darina Sedláčková berichten wiederum, wie sie Betroffene in Polen und Tschechien erreichten und weshalb Vertrauen in der Zusammenarbeit mit der deutschen Stiftung so wichtig war. Auch die Hürden und Zumutungen, die das Verfahren begleitet haben, sind Thema dieser Folge. Sie zeigen eindrücklich: Selbst nach erfolgreicher Gründung der Stiftung EVZ mussten auch im Auszahlungsprozess Fragen von Gerechtigkeit, Anerkennung und Würde immer wieder neu ausgehandelt werden.

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Mark Spoerer: Die Gründung der Stiftung habe ich natürlich immer mit einer gewissen Skepsis verfolgt, weil mir eben die Rhetorik der Kollektivschuld, die die Wirtschaft jetzt tragen muss, nicht gefallen hat. Als dann die Stiftung zu den Auszahlungen gegangen ist, das fand ich positiv, und das ist meines Wissens auch anständig gemacht worden. Man muss ja sehen, dass es, wenn man konkret mit der Sache beschäftigt ist, sehr viele juristische Probleme gibt und man muss das alles gerichtsfest über die Bühne bringen. Also, das ist keine einfache Aufgabe gewesen.

Daniel Christensen: Mit diesen Worten führt uns der Historiker Mark Spoerer mitten ins Thema der dritten Folge des Podcasts Wert & Würde. Es geht jetzt nämlich um den Prozess der Auzahlung von Geldern an ehemalige Zwangsarbeiter:innen. Ich bin Daniel Christensen, Schauspieler, und ich habe im Jahr 2000 zum ersten Mal mit meinem Großvater über seine Erinnerungen als Zwangsarbeiter im damaligen Protektorat Böhmen und Mähren, dem heutigen Tschechien, gesprochen. Im selben Jahr wurde die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft gegründet, um Gelder an ehemalige Zwangsarbeiteri:innen auszuzahlen. Mein Großvater hat keinen Antrag auf Entschädigung gestellt – und ich habe damals nicht nach dem Warum gefragt. Hätte er überhaupt Anspruch auf eine Leistung nach dem Stiftungsgesetz gehabt? Welche Kriterien mussten dafür erfüllt sein? Wie funktionierte die Antragstellung? Diese Fragen beschäftigen uns in dieser Folge des Podcasts Wert & Würde.

Jingle: “Wert und Würde” – Der Podcast über den langen Weg zur Anerkennung von Zwangsarbeit als NS-Verbrechen. Folge 3: “In allerletzter Stunde” Contentwarnung: In diesem Podcast geht es um die Auseinandersetzung mit nationalsozialistischem Unrecht und damit um Formen von Gewalt und Diskriminierung. Die Beschäftigung damit kann herausfordernd und emotional belastend sein. Bitte achten Sie auf sich und Ihre Grenzen.

Daniel Christensen: Am Ende der letzten Folge von Wert & Würde haben wir erfahren, wie mühsam und langwierig der Prozess war, bis sich die Verhandlungsparteien auf eine Stiftungskapital von 10 Milliarden DM einigen konnten. Ich wollte wissen, wie die Stiftung mit diesem Kapital umgegangen ist, wie das Geld verteilt wurde. Darüber habe ich Martin Bock gesprochen. Er ist Referent des Vorstandes der Stiftung EVZ. Als diese am 2. August 2000 ihre Arbeit aufnahm, verfügte sie schon über 10,1 Milliarden DM, denn die Summe, auf die man sich in den Verhandlungen geeinigt hatte, hatte sich inzwischen durch Zinsen vermehrt.

Martin Bock: Und die wurden verteilt auf verschiedene Auszahlungsprogramme. Das Größte war das wegen Zwangsarbeit, da war die Summe 8,1 Milliarden DM. Darüber hinaus gab es noch weitere Auszahlungsprogramme, das waren die sogenannten “sonstigen Personenschäden”, dann “Vermögensschäden”, da ging es um Arisierung von Grundstücken und Unternehmen unter Beteiligung der deutschen Industrie, und die sogenannten “Versicherungsschäden”. Das waren nicht ausgezahlte Lebensversicherungen.

Daniel Christensen: Bei diesen Programmen, erklärt Martin Bock, ging es darum, möglichst alle Opfergruppen zu erreichen und alle noch offenen Forderungen zu begleichen. Für die Unternehmen, die in den Fonds der Stiftung eingezahlt hatten, war es wichtig, zukünftig vor weiteren Ansprüchen geschützt sein – also Rechtssicherheit zu haben. Um diesen Begriff zu erklären, noch einmal ein Rückblick auf die letzte Folge. Da haben wir über die Sammelklagen gesprochen, die von Anwaltskanzleien im Namen von NS-Opfern bei Gerichten in den USA eingereicht wurden. Die US-Regierung konnte den Anwälten nicht verbieten, diese Klagen einzureichen. Und sie konnte den Gerichten nicht verbieten, diese Klagen zu verhandeln. In einem “Statement of Interest” hatte die US-Regierung aber deutlich gemacht, dass die deutsche Stiftungsregelung zur Entschädigung im außenpolitischen Interesse der USA liege. Diese Erklärung sollte helfen, laufende und zukünftige Sammelklagen gegen deutsche Unternehmen abzuwehren. Das war aber für die Gerichte nicht bindend, obwohl sie in der Regel dieser Interessensbekundung ihrer Regierung folgten. Und dann gab es ja auch noch die Möglichkeit, vor deutschen Gerichten zu klagen. Aus Sicht der deutschen Unternehmen bestand also weiterhin eine gewisse Unsicherheit. Deshalb mussten die die Empfänger der Auszahlungen eine Verzichtserklärung unterschreiben. Diese Verzichtserklärung hielt fest, dass der Anspruch der Opfer mit der Annahme der Zahlung abgegolten war und dass auf weitere Klagen verzichtet werde. Für die Opfer von Ausbeutung und Gewalt bedeutete die Formel “Auszahlung gegen Verzichtserklärung”, dass sie erneut unter Druck gesetzt wurden. Im Gegenzug erhielten einige von ihnen dafür einen nur sehr geringen Betrag. Es gab Menschen, die das nicht akzeptiert haben. Martin Bock erinnert sich an einen solchen Fall:

Martin Bock: Das war ein älterer Herr aus Wien, der die sogenannte Verzichtserklärung nicht unterschreiben wollte. Es ging ihm auch nicht um das Geld, sondern nur um die Frage, werde ich anerkannt oder nicht. Und ich habe mit diesem Herrn mehrere Male telefoniert und auch initiiert, dass der Vorstand der Stiftung ihm einen Brief schreibt, in dem das Schicksal anerkannt wird und erklärt wird, warum er keine Leistung bekommen hat. Dieser ältere Herr konnte damit gut sein. Das Schicksal war anerkannt, das Geld war ihm nicht so wichtig.

Daniel Christensen: Der größte Teil des Stiftungskapitals ging also in die Auszahlungsprogramme. Wie wurden die restlichen 2 Milliarden DM verteilt? 700 Millionen DM, erklärt Martin Bock, dienten als Grundstock für den von der Wirtschaft gewünschten “Zukunftsfonds”. Damit sollten Projekte unterstützt werden, die Toleranz fördern, Antisemitismus bekämpfen und nachfolgenden Generationen die Lehren aus dem Holocaust vermitteln. Die Einrichtung dieses “Zukunftsfonds”, war durchaus umstritten. Der Wirtschaft war es wichtig, damit ein bleibendes Zeichen für Engagement und Verantwortung zu setzen. Andererseits wurde dadurch von dem der Wirtschaft in zähen Verhandlungen abgerungenen Betrag noch ein Teil abgezweigt, der nicht direkt den bedürftigen Überlebenden zugute kam. Viele der ehemaligen Zwangsarbeiter:innen waren bereits verstorben und konnten nicht mehr von einer Auszahlung profitieren. Über den Zukunftsfonds könne man aber der Allgemeinheit in den am schwersten betroffenen Ländern etwas zurückgeben - mit diesem Argument wurde er letztendlich beschlossen. Mit den Erträgen dieses Fonds finanziert die heutige Stiftung EVZ Projekte im Sinne des Stiftungsgesetzes - über die wir in der nächsten Folge noch sprechen. Für die Verwaltungskosten der Stiftung, sagt Martin Bock, wurden 102 Millionen DM verwendet, darin enthalten waren die Aufwendungen für die Juristen, die an den Verhandlungen zur Stiftungsgründung beteiligt waren. Zur Auszahlung an ehemalige Zwangsarbeiter:innen waren also 8,1 Milliarden DM vorgesehen. Aber wie viele von ihnen lebten noch? Die Jewish Claims Conference hatte einen guten Überblick über die Zahl der jüdischen Überlebenden. Um die Zahl der nichtjüdischen Zwangsarbeiter:innen einzuschätzen, hat der Historiker Mark Spoerer ein Verfahren entwickelt, das bei Auszahlungsprozessen in Österreich angewendet wurde, und auch denen in Deutschland zugrunde lag.

Mark Spoerer: Also, man kann ungefähr abschätzen, wie viele Menschen den zweiten Weltkrieg aus den jeweiligen Opfergruppen überlebt haben. Das kann man machen nach Nationalität und Geschlecht. Und dann werden ja in der Demographie sogenannte Sterbetafeln herangezogen, um abzuschätzen, wie lange ein Mensch im Durchschnitt leben wird. Das brauchen vor allen Dingen auch die großen Versicherungsgesellschaften bei der Kalkulation von Lebensversicherungen. Ich habe mich dann mit einem Demografen zusammengetan, Jochen Fleischhacker, und wir haben uns die Sterbetafeln für die unterschiedlichen Staaten besorgt und haben berechnet, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand, der bis zum Jahr 1945 überlebt hat, im Jahr 1999, also 54 Jahre lang, noch lebt. Und das haben wir hochgerechnet, natürlich immer wissend, dass gerade die Leute, die besonders schlecht behandelt worden sind, gesundheitliche Schäden davon getragen haben, sodass sie eben nicht dem statistischen Mittel entsprechen, dass diesen Sterbetafeln zugrunde liegt.

Daniel Christensen: Es wurde überschlagen, dass etwa 1,2 bis 1,5 Millionen Menschen, die von Zwangsarbeit in der NS-Zeit betroffen waren, zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung noch am Leben waren: rund eine Million überwiegend nichtjüdische Zwangsarbeiter:innen aus Osteuropa, und rund 200.000 Opfer aus Konzentrationslagern, etwa zu gleichen Teilen jüdisch und nichtjüdisch. Noch mal kurz zur Einordnung: Im Jahr 1999 war mein Opa Ludvig Jirus 73 Jahre alt und hatte bis zu seinem Tod noch 23 Lebensjahre vor sich. Er war Jahrgang 1926, viele andere Zwangsarbeiter:innen waren ungefähr in seinem Alter. Ich erinnere nochmal an das Ausmaß von Zwangsarbeit, über das wir in der ersten Folge gesprochen haben: 13 bis 13,5 Millionen Menschen wurden aus den besetzten Gebieten ins Deutsche Reich zur Zwangsarbeit verschleppt. Dazu kamen 1,7 Millionen KZ-Häftlinge, die Zwangsarbeit leisten mussten. Und das Jahr 1999 haben deshalb nur geschätzt 1,2 bis 1,5 Millionen dieser Menschen erlebt, weil sie Opfer des größten Massenverbrechens der Geschichte waren und eben nicht “dem statistischen Mittel” der Sterbetafeln entsprachen, wie Mark Spoerer gesagt hat. Die Schätzung von 1,2 bis 1,5 Millionen überlebenden Opfern von Zwangsarbeit jedenfalls lag den Verhandlungen im Jahr 1999 um die Höhe der Stiftungssumme und der Verteilung des Geldes zugrunde. In der letzten Folge habe ich schon über die Versöhnungsstiftungen gesprochen, die nach dem Zerfall der Sowjetunion und der damit einhergehenden politischen und wirtschaftlichen Öffnung der osteuropäischen Länder in den 90er Jahren gegründet wurden. Über diese Stiftungen in Polen, Tschechien, Belarus, Russland und der Ukraine wurden damals insgesamt 1,5 Milliarden DM verteilt, die die Bundesregierung unter Helmut Kohl für die Opfer des Nationalsozialismus in den osteuropäischen Ländern bereitgestellt hatte. Während der Verhandlungen um die Gründung der Stiftung EVZ wurde der Kontakt zu diesen nationalen Stiftungen wieder aufgenommen. Sie verfügten über Datenbanken mit den überlebenden Holocaust-Opfern, mit deren Hilfe sie die Anzahl der Anspruchsberechtigten einschätzen konnten. Nach der Stiftungsgründung organisierten die Versöhnungsstiftungen auch die Antragstellungen und die Auszahlungen in ihrem Gebiet. Es war also ein dezentrales System: das Geld kam aus Deutschland und wurde aufgrund von konkreten Anträgen an die nationalen Stiftungen in den einzelnen Ländern überwiesen. Diese Anträge wurden von Mitarbeiter:innen der Stiftung EVZ stichprobenartig überprüft. Jakub Deka ist der Vorstandsvorsitzende der Stiftung „Polnisch-Deutsche-Aussöhnung“ in Warschau, die 1991 gegründet wurde. Seit diesem Zeitpunkt stand sie in Verbindung mit vielen Nichtregierungsorganisationen, die von polnischen NS-Opfer gegründet wurden, um ihre Interessen gegenüber dem eigenen Land und gegenüber Deutschland zu vertreten. Die Stiftung „Polnisch-Deutsche-Aussöhnung“ war auch bei den Verhandlungen um die Gründung der Stiftung EVZ dabei.

Jakub Deka: Also, während der Verhandlungen wurde vereinbart, dass an die in Polen lebenden NS-Opfer der Betrag von 1,812 Milliarden D-Mark zur Verfügung gestellt werden soll. Man hat schon damals geschätzt, dass in Polen leben etwa halbe Millionen Menschen, die auf diese Leistung berechtigt werden, und letztendlich war die Gruppe auch so groß und man hat also im Gesetz über die EVZ-Stiftung die berechtigte Gruppe festgelegt, also vor allem ging es um KZ-Häftlinge und Menschen, die in der Industrie eingesetzt waren. Im Falle von Polen spielte eine sehr große Rolle die Gruppe der Menschen, die in der Landwirtschaft eingesetzt waren. Also, das waren beinahe 70 Prozent der Menschen die während des zweiten Weltkrieges nach Deutschland deportiert worden sind. Und im Gesetz über die EVZ-Stiftung konnte man diese Gruppe berücksichtigen im Rahmen von sogenannten Öffnungsklauseln. Also, jede Partnerorganisation konnte bestimmte Kategorien von Opfern als leistungsberechtigt berücksichtigen und im Falle von Polen war das auch der Fall.

Daniel Christensen: Die Öffnungsklauseln, die Jakub Deka hier anspricht, waren Erweiterungen des Stiftungsgesetzes, um Opfergruppen einzubeziehen, die darin zunächst nicht berücksichtigt wurden. Es gehörte auch zu den Aufgaben der nationalen Stiftungen, möglichst alle anspruchsberechtigten Personen in ihrem Land ausfindig zu machen, sie zu kontaktieren und sie bei der Antragstellung zu unterstützen. Darina Sedláčková hat während des Auzahlungszeitraums bei der Partnerstiftung Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds gearbeitet und ich habe sie gefragt, wie sie vorgegangen ist, um die Menschen in Tschechien zu erreichen.

Darina Sedláčková: Ich wurde gebeten, eine Aufklärungskampagne zu entwerfen, was ich auch getan habe. Wir haben diese Kampagne bereits im August 2000 gestartet, als die Stiftung EVZ gegründet wurde. Sie war wirklich umfangreich und intensiv, weil wir die Information in der ganzen Tschechischen Republik verbreiten wollten, so dass sogar Menschen, die ohne Internet leben, was zu dieser Zeit sowieso unter der älteren Bevölkerung nicht so verbreitet war, dass jeder, der in einem Bergdorf lebt, erfährt, dass es die Möglichkeit gibt, eine Entschädigungszahlung zu beantragen. Also nutzen wir Printmedien, Fernsehen, Radio, dafür produzierten wir einen Jingle, der mehrfach ausgestrahlt wurde. Wir entwarfen auch Flyer, die in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Wartezimmer von Ärzten ausgelegt wurden. Wir haben versucht, überall dort hinzugehen, wo die möglichen Antragsteller:innen sein könnten, wo sie hingehen müssen, um ihre täglichen Besorgungen zu erledigen. Ich würde sagen, dass die Tschechische Republik zu diesem Zeitpunkt regelrecht von unseren Informationen überflutet wurde.

Daniel Christensen: Darina Sedláčková erzählt, dass sie beim Tschechisch-Deutschen Zukunftsfonds zunächst einmal alle Menschen ermutigt und dabei unterstützt hätten, einen Antrag zu stellen, auch wenn ihr Fall zunächst nicht den Kriterien des Stiftungsgesetzes entsprochen hätte. Es war notwendig, zunächst alle möglichen Fälle zu erfassen, um dann in der Zusammenarbeit mit der Stiftung EVZ die für Tschechien sinnvollen Öffnungsklauseln zu formulieren. Die Hauptkriterien nach dem Stiftungsgesetz waren: Die Deportation über eine Grenze von 1937 in ein anderes Land, in der Regel nach Deutschland Zwangsarbeit unter besonders schweren Bedingungen oder Haftbedingungen Die Inhaftierung in einem Konzentrationslager, einem Ghetto oder einer sogenannten anderen Haftstätte Waren diese Bedingungen erfüllt, bestand Anspruch auf die höchste Zuwendungssumme, erklärt Martin Bock.

Martin Bock: Also es gab ja nach dem Gesetz zwei Summen, 15.000 DM und 5.000 DM. Das heißt, während man bei den jüdischen Opfern davon ausgehen konnten, dass alle der Kategorie 1 entsprachen, war es natürlich gerade bei den Antragstellenden aus Osteuropa so, dass es eben auch viele nur für 5.000 DM gab. Und dass man festgelegte Summen genommen hat und nicht gesagt hat, wir versuchen einen Schaden zu ermitteln, das heißt, eine Quantifizierung des Leids zu unternehmen, das war, glaube ich, eine sehr weise Entscheidung, um also auch keine Hierarchisierung zwischen den Schicksalen zu generieren.

Daniel Christensen: Eine Auszahlung von 5.000 DM nach der Kategorie 2 bekamen diejenigen, die zwar über eine Grenze deportiert worden waren und Zwangsarbeit in der Industrie geleistet hatten, aber nicht unter Haftbedingungen gelebt hatten. Diejenigen, deren Fälle unter den Öffnungsklauseln berücksichtigt wurden, bekamen deutlich geringere Summen. Die Höhe der einzelnen Beträge hing davon ab, wie viele Anspruchsberechtigte in einem Land insgesamt ermittelt wurden. Denn der Gesamtbetrag, der überhaupt zu verteilen war, stand ja für jedes Land von Beginn an fest. Jetzt weiß ich auch, dass mein Opa keinen Anspruch auf eine Auszahlung gehabt hätte, weil er nicht zum Kreis der Berechtigten gehörte. Wie er in der ersten Folge erzählt, hatte er das Glück, einem Jahrgang anzugehören, der nicht nach Deutschland verschleppt wurde. Er war in Tscheslowakei nicht unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht und sein Fall wurde auch nicht durch die Eröffnungsklauseln abgedeckt. Die Historikerin Gabriele Freitag ist die Geschäftsführerin der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde. Zwischen 2001 und 2007 hat sie wie Martin Bock ein Prüfteam der Stiftung EVZ geleitet und hat in dieser Funktion eng eng mit einigen der nationalen Stiftungen zusammengearbeitet. Sie beschreibt, wie diese Zusammenarbeit aus deutscher Sicht aussah:

Gabriele Freitag: Es war ein hochtechnisches Verfahren. Die erste Aufgabe dieser Stiftung vor Ort war es, überhaupt bekannt zu machen, dass es diese Auszahlung geben wird. Und auch dafür wurden zu Recht erst einmal Mittel aufgewendet und in aufwendigen Verfahren, zum Teil in Zusammenarbeit mit Sozialämtern vor Ort, wurde erst einmal bekannt gemacht, es wird Zahlungen geben, dann gab es Antragsfristen. Die Personen konnten dann vor Ort in ihren Städten Anträge auf Leistungsbereichtigung stellen. Diese wurden dann von diesen nationalen Stiftungen bearbeitet. Und dann schickten diese nationalen Stiftungen Listen mit Personen, die nach ihrem Kenntnisstand leistungsberechtigt waren, nach Berlin. Und auf der Grundlage dieser individuellen Anträge wurden dann die Summen festgelegt, die in einzelnen Tranchen an die Stiftungen gezahlt wurden. Und unsere Aufgabe war es dann, Stichproben zu ziehen und uns tatsächlich vor Ort einzelne Anträge anzuschauen, zu schauen, sind diese Personen auf dem Papier überhaupt erkennbar, steht hinter den Namen, die wir geschickt bekommen hatten mit den Listen, tatsächlich ein Antrag und dann auch zu schauen, ist die Leistungsberechtigung nach dem Gesetz, das erlassen wurde, tatsächlich gegeben. Diese Prüfung von einzelnen Anträgen war aber auch ein wichtiger Schritt, um mit den Partnerorganisationen vor Ort auch über unterschiedliche Leistungsgruppen zu sprechen. Das heißt, sowohl juristische Fragen anzusprechen, als auch relativ technische Fragen der Auszahlung. Und insofern würde ich unsere Aufgabe als Prüfteam im Nachhinein auch als eine Gratwanderung sehen. Auf der einen Seite gab es die berechtigte Forderung nach Kontrolle, weil, es ging um öffentliche deutsche Mittel. Auf der anderen Seite war es wichtig, ein Vertrauensverhältnis zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den Partnerorganisationen vor Ort herzustellen, weil diese erst, wenn ein bestimmtes Vertrauen auch hergestellt war, bereit waren, auch über Probleme zu sprechen.

Daniel Christensen: Gabriele Freitag, deren Prüfteam unter anderem für Belarus zuständig war, spricht auch einen politisch problematischen Punkt in den Auszahlungsprozessen an. In kleinen unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion, wie zum Beispiel in den baltischen Staaten, wurden die Auszahlungen nicht über eigene nationale Stiftungen sondern über die russische, die ukrainische oder die belarussische Stiftung organisiert. Das hing damit zusammen, dass die Pauschalzahlungen Anfang der 90er-Jahre an die NS-Opfer in diesen Staaten auch aus Russland, Belarus und Ukraine geleistet wurden, und den dortigen Stiftungen die Daten über Anspruchsberechtigte bereits vorlagen.

Gabriele Freitag: Es war also ein sehr pragmatischer, aber politisch äußerst problematischer Vorgang. Nach dem Gesetz musste eine grenzüberschreitende Deportation vorliegen, damit Personen überhaupt leistungsberechtigt waren. Im Verständnis von Russen und Belarusen, auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stiftung, handelt es sich bei Personen aus den baltischen Staaten, die beispielsweise zur Zwangsarbeit nach Russland oder Belarus deportiert worden waren, also auf sowjetisches Territorium, um gar keine Leistungsberechtigten nach dem Gesetz, weil nach sowjetischem Verständnis es ja gar keine Grenze gab zwischen den Sowjetrepubliken, den Baltischen und den Russischen oder Belarusischen, während das Gesetz dezidiert vorsah, es gelten die Grenzen im Jahr 1937. Das heißt, hier gab es durchaus Diskussionsbedarf, um zu zeigen, dass natürlich Personen, die aus den baltischen Republiken damals deportiert worden waren, nach dem Gesetz leistungsberechtigt sind, weil sie tatsächlich grenzüberschreitend zur Zwangsarbeit deportiert wurden.

Constantin Goschler: Also das Verhältnis zwischen der Stiftung in Berlin und den Partnerorganisationen, vor allem in Osteuropa war durchaus kompliziert und von gegenseitigem, stellenweise auch Misstrauen geprägt. Es war sehr schwierig, dort Vertrauen aufzubauen, weil es natürlich um die Frage ging, findet hier eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe statt, so wie es die Deutsche Stiftung für sich in Anspruch nahm, oder war es ein Macht- und Kontrollverhältnis, wie die Partnerorganisationen zumindest anfänglich sehr stark befürchtet haben. Da fließt natürlich die ganze leidige Geschichte hinein. Das ist klar, dass die Vertreter derjenigen Länder, die unter der deutschen Besatzung gelitten hatten und die Antragsteller aus ihren Ländern vertraten, dass sie ein gehöriges historisches Gepäck dabei hatten. Und dieses Gepäck prägte natürlich auch die Wahrnehmungen.

Daniel Christensen: So hat Constantin Goschler nach seiner Untersuchung die Zusammenarbeit zwischen der deutschen Stiftung und den Partnerorgansiationen analysiert. Wie hat Darina Sedláčková beim Deutsch-Tschechischen Zukuntsfonds in Prag die Zusammenarbeit mit dem deutschen Prüfteam erlebt?

Darina Sedláčková: Wir waren natürlich verpflichtet, die Kriterien des Stiftungsgesetzes zu befolgen, denn als wir die Anträge vorbereitet hatten, kam das Team von der Stiftung EVZ und sie machten eine Stichprobenkontrolle. Und wir wollten immer sicher sein, dass alles in Ordnung ist, egal welchem Fall sie sich anschauen würden. Für uns war es sehr wichtig, absolut transparent, zuverlässig und vertrauenswürdig zu sein. Und ich denke, durch diesen Ansatz haben wir das Vertrauen der Stiftung gewonnen. Am Anfang war es ein bisschen wie ein Kennenlernen und vor der Prüfung der Anträge waren wir immer irgendwie nervös, ob alles okay wäre. Aber sie sahen, dass wir korrekt und akribisch waren und wenn es Fragen gab, waren wir immer offen, darüber zu diskutieren und auch ihre abweichende Meinung zu akzeptieren. Und ich würde sagen, nach einem Jahr der Zusammenarbeit haben uns immer darauf gefreut, dass sie kommen und dass wir nach der Arbeit vielleicht zusammen zu Abend essen oder sogar ein Bier trinken können.

Daniel Christensen: Jakub Deka von der Stiftung Polnisch-Deutsche Aussöhnung beschreibt es ähnlich, auch wenn er einräumt, dass Anfangs auf beiden Seiten ein deutliches Mißtrauen herrschte. Die Prüfteams aus Berlin, sagt er, seien auf Korruptionsversuche eingestellt gewesen, und auf polnischer Seite gab es Zweifel bezüglich der Zahlungsmoral der deutschen Seite. Die Auszahlungsummen wurden in zwei Teilen an die nationalen Stiftungen überwiesen, und schon bei der ersten Überweisung war in Polen war aufgrund eines ungünstigen Umrechnungskurses deutlich weniger Geld als erwartet angekommen. Es brauchte eine Zeit der Zusammenarbeit, um sich gegenseitig von einander zu überzeugen.

Jakub Deka: Also ein paar Leute haben ziemlich sorgfältig, stichprobenartig die Anträge, unsere Entscheidungen auch, kontrolliert. Erst nach zweiten, dritten, vierten Prüfung, als wir uns dann besser kannten, da ging das gut. Am Anfang, das waren lange Kontrollen, die nicht unbedingt in vertrauensvoller Atmosphäre verliefen. Also die Kollegen von der EVZ-Stiftung, die nach Warschau kamen, um die Entscheidungen zu kontrollieren, die waren sehr misstrauisch. Obwohl bei uns waren das nicht Menschen, die sich vor kurzem sich damit beschäftigen, sondern lange her. Die Geschichte kennen, die Leute, die Antragsteller kennen, die Opferorganisationen kennen. Und für die Kontrolleure aus der EVZ-Stiftung war das ein neues Thema. Also, dann hatten wir viel mehr Erfahrung mit Anträgen, mit NS-Geschädigten und auch mit ihrer Geschichte, mit Nachweisen. Wir wussten, was die Leute haben, was nicht zu finden ist, wie das alles aussieht, aber langsam, langsam haben sich die deutschen Kolleginnen und Kollegen eingearbeitet und nach gewisser Zeit ging das wirklich viel viel besser.

Daniel Christensen: Der Fall von Zdzisława Wojciechowska macht deutlich, wie sensibel die Fragen von Anerkennung als NS-Opfer und die Kontrolle der Anträge tatsächlich waren. Aufgrund ihrer Geschichte kam sie für eine Entschädigung der Kategorien 1 oder 2 nicht in Frage. Dennoch war sie ein Opfer der NS-Gewaltherrschaft, denn sie wurde als Jugendliche „zwangsgermanisiert“. Im Dezember 1935 hatte Heinrich Himmler den Verein Lebensborn gegründet, um, wie es hieß, „rassisch und erbbiologisch wertvolle Kinder“ der „deutschen Volksgemeinschaft“ zuzuführen. Beginnend im besetzten Polen, danach auch aus Belarus, der Ukraine, Tschechien und Slowenien, wurden im Laufe des zweiten Weltkriegs tausende Kinder verschleppt und zwangsgermanisiert. Die jüngsten bekamen in Lebensborn-Kinderheimen einen neuen Namen und wurden an deutsche Familien zur Adoption vermittelt. Zdzisława Wojciechowska war 14, als sie von ihrer Familie getrennt wurde, um in Deutschland zu einer „guten deutschen Frau“ erzogen zu werden.

Zdzisława Wojciechowska: Es war so 23 Uhr. Wir bekamen Besuch von einer dreiköpfigen Delegation – zwei Herren und noch einer in Uniform, glaube ich. Sie waren sehr sanft, sehr zurückhaltend, keinerlei Gewalt. „Familie Baran? Würden Sie sich bitte anziehen und mit uns in die Sporna-Straße kommen. Wir haben ein Auto, gehen Sie raus, wir bringen Sie hin. Sie kommen zurück.“ Also gut. Sie brachten uns in die Sporna-Straße 73. Das war ein Kloster. Aber dieses Kloster war schon so hergerichtet worden, dass man da ein Übergangslager für Mädchen und anfangs auch für Jungen betreiben konnte, die für diese Mission der Rasse und der Vererbung bestimmt waren – so würde ich das übersetzen. Da war alles weiß. Da waren Männer in Kitteln, wahrscheinlich Ärzte. „Meine Damen und Herren, wir möchten Sie bitten, sich nicht aufzuregen, aber wir sind an Ihrer Tochter interessiert und wollen sie untersuchen. Währenddessen bringen wir Sie wieder nach Hause.“ Nun ja, das war ein ziemlicher Schock. Ich merkte, dass mein Vater sehr aufgeregt war und meine Mutter Tränen vergoss. Als sie sich beruhigten, sagten die: „Machen Sie sich keine Sorgen, Ihrer Tochter passiert nichts. Wir müssen sie gründlich untersuchen.“ Und sie brachten meine Eltern zurück. Ich war in drei Räumen. In einem musste ich mich halbnackt ausziehen. Da war ein Internist, wahrscheinlich auch ein Augenarzt, natürlich ein Anthropologe, denn sie fingen mit dem Schädel an. Am nächsten Morgen brachten sie mich in ein weiteres Zimmer und sagten: „Ihre Kameradinnen wurden hier schon untersucht, jetzt sind Sie an der Reihe. Ziehen Sie das und das aus“ und so weiter. Hinter einem Paravent ein Tisch, vier oder fünf Herren saßen dahinter. Und nur eine Frau. Die Männer trugen Uniformen und weiße Kittel. Ich sagte, ich würde mich doch nicht ausziehen… Ich hatte diesen Bereich meines Körpers noch nie Fremden gezeigt. Aber die Frau kam zu mir und sagte auf Deutsch: „Bitte...” – einer der Herren übersetzte mir das, ich sollte keinen Widerstand leisten, das sei sehr wichtig und notwendig. Das sei zu meinem Besten. Also gut. Die ganzen Untersuchungen wurden durchgeführt. Na ja, das tat mir ein bisschen weh. Und… sie machten da sehr viel mit mir. Sie sagten: „So, nach dieser Untersuchung kommt morgen die nächste.“ Die nächste. Der ganze Körper. Ich glaube, die Ergebnisse wurden eine Woche lang analysiert. Und endlich sprach die Frau mit uns Mädchen. Sie sagte: „Ihr seid nützlich. Ihr habt keinerlei Merkmale der slawischen Rasse. Ihr seid nor-di-sche, ger-ma-ni-sche Typen, und darum werdet ihr künftig die deutsche Nation verstärken, die momentan so viele Männer im Krieg verliert und so viele Opfer zu beklagen hat.“ Es gab dann irgendwann einen Appell – Namen wurden abgelesen – meiner auch. Jede Gruppe von zwei, drei Mädchen wurde einer Stadt im Dritten Reich zugeordnet: Hamburg, Stuttgart, Berlin. Ich bekam Berlin zugeteilt. Und man sagte mir, ich würde schon in zwei Tagen einer neuen Familie übergeben werden. Eine sympathische Familie, mit der ich mich anfreunden müsste, und die würde für mich verantwortlich sein, für mein Benehmen, denn ich müsste für weitere Etappen vorbereitet werden.

Daniel Christensen: Die 14-jährige Zdzisława kam zu der Familie eines Wehrmachtsoffiziers nach Erkner bei Berlin, wo sie als Hausmädchen arbeiten musste. Zu ihren Aufgaben gehörte die Betreuung der fünf Kinder, das Waschen der Wäsche, die Vorbereitung des Essens und Gartenarbeit. Die Frau des Hauses zeigte und erklärte ihr alles, aber Zdzisława fühlte sich von ihr abgelehnt. Auf dem weitläufigen Gelände, das zum Anwesen der Familie gehörte, bemerkte sie Männer, die das “P” für polnische Zwangsarbeiter auf der Kleidung trugen, aber der Kontakt zu ihnen wurde ihr verboten. Sie solle, so erklärte man ihr, zu einer guten deutschen Frau und Mutter ausgebildet werden. Zwei Mal durfte sie noch ihren Eltern in Polen schreiben, dann wurde ihr auch dieser Kontakt untersagt. Anfang 1945 wurde die Familie des Wehrmachtsoffiziers auf die Insel Wollin evakuiert, wo Zdzisława das Kriegsende erlebte. Auf Umwegen kehrte sie nach Polen zurück, fand ihre Eltern noch am Leben, holte das Abitur nach und studierte. Im Nachkriegspolen war die “Germanisierung”, der sie unterzogen wurde, weitgehend unbekannt und wurde tabuisiert. Zdzisława wurde gesellschaftlich nicht als NS-Opfer gesehen, weil sie physisch weniger gelitten habe als andere. Aber sie hat traumatisierende pseudomedizinische Untersuchungen erlebt und den psychischen Leidensdruck, von ihrer Familie getrennt und einem ungewissen Schicksal ausgeliefert worden zu sein. Deshalb bemühte sie sich, Unterlagen zu finden, die ihr Schicksal belegen konnten, was ihr auch gelang. Mit diesen Dokumenten stellte sie bei der Stiftung Polnisch-Deutsche Aussöhnung einen Antrag auf Auszahlung und Anerkennung als NS-Opfer.

Zdzisława Wojciechowska: Dass ich dieses Dokument hatte, das war noch nicht alles. Damit dieses Dokument dokumentiert war, musste man noch ein paar Dinge dokumentieren, also eine fortlaufende Dokumentation. Eineinhalb Jahre lang mühten wir uns ab, um ohne wenn und aber nachzuweisen, dass ich wohl aus einem einfachen Grund berechtigt sein sollte. Aber die Stiftung antwortete, es gäbe keine Entschädigung, da ich eine germanisierte Person bin. Ich sagte mir: Gut, wenn es so nicht geht, muss ich eben oben anfangen. Mit dem Dokument würde ich zur „Stiftung Polnisch-Deutsche Aussöhnung“ fahren. Ich fuhr sofort zum Direktor, und da fingen Gespräche an. Ich hatte nicht damit gerechnet, aber die Tränen kamen doch irgendwie schnell. Der Herr Direktor meinte, ich würde alle Voraussetzungen erfüllen, um berechtigt zu sein, das Dokument sei ja da. Er schaute sich das an, gab irgendwas in den Computer ein und sagte: „Verdammt, was stimmt hier nicht? Sie haben doch gearbeitet.“ Nach ein paar Monaten kam die Antwort, ich fuhr noch mal nach Warschau. Er sagte: „Das wird eine sehr, sehr kleine Summe sein, aber immerhin eine Entschädigung.“ 2000 polnische Zloty und noch einmal 120 Zloty oder so. „Den Rest bekommen Sie erst nächstes Jahr.“ Das nächste Jahr war vergangen – ich bekam nichts. Ich fragte den Herrn Direktor, der sagte: „Das tut mir sehr leid, aber wir hatten hier eine Delegation aus Berlin, die hat festgestellt, dass Sie das Geld doch zurückgeben sollten, das Sie ursprünglich bekommen haben, weil Sie ein ehemals germanisiertes Kind sind und Zwangsarbeit liegt hier nicht vor.“ Ich sagte dann: „Würden Sie diese Angelegenheit untersuchen? Ich weiß eigentlich gar nicht, worum es hier geht. Ich bitte Sie sehr.“

Daniel Christensen: Im Juni 2005 erzählte Zdzisława Wojciechowska in einem Interview für das Archiv Zwangsarbeit der FU Berlin, dass sie letztendlich doch noch eine zweite Zahlung erhalten hat und nichts zurückerstatten musste. Insgesamt erhielt sie 3700 Zloty, nach dem damaligen Umrechnungskurs etwa 900 Euro. Aus ihrem Bericht geht nicht hervor, wer sich für sie eingesetzt hat und warum ihr Fall schließlich doch für eine Auszahlung anerkannt wurde. Aber er ist ein Beispiel für die Kommunikation zwischen der nationalen Stiftung vor Ort und dem Prüfteam aus Berlin und dem beidersetigen Bemühen, Entscheidungen im Sinne der Opfer zu prüfen. Ihr Fall zeigt aber auch, dass sie für sich eintreten und für das, was sie als ihr Recht empfunden hatte, kämpfen musste. Dazu waren nicht alle Anspruchsberechtigten in der Lage. Einige waren vom Prozeß der Antragstellung komplett überfordert, berichtet Alexandra Galkina. Als 17-jährige wurde sie 1942 aus Charkiw zur Zwangsarbeit nach Berlin deportiert. Nach dem Krieg kehrte sie in die Ukraine zurück, arbeitete als Sekretärin und Buchhalterin. Wegen ihrer einschlägigen Berufserfahrung wurde sie im Rentenalter gebeten, ehrenamtlich in einer Organisation auszuhelfen, die die Anträge für die Stiftung “Verständigung und Aussöhnung” vorbereitete, die nationale Partnerstiftung der Stiftung EVZ in der Ukraine.

Alexandra Galkina: Das ganze Gebiet, die ganze Stadt Charkiw, alle Ostarbeiter gingen zu uns und gaben uns ihre Dokumente. Auf der Straße standen viele Menschen, Tausende von Menschen, wir begannen zu helfen. Wir sammelten diese Papiere über die Köpfe der Leute hinweg ein, legten sie in Stapeln zusammen und dann haben wir die Papiere geprüft, ob alles da ist oder nicht. Das alles zu überprüfen, war furchtbar. Es waren so viele Menschen, dass man nicht durchkam. Naja, und als sich das ein bisschen verlief und es nicht mehr so viele Leute waren, saßen wir da, wir hatten ein Zimmer bekommen, drei Tische, und haben angefangen, die Papiere durchzuarbeiten. Mein Gott! Der eine hatte diese Bescheinigung nicht, der andere jene nicht. Also mussten wir telefonieren, wir riefen die Leute an, die außerhalb wohnten und ließen sie zu uns kommen, schrieben ihnen Briefe. Manchen schrieben wir: „Ihnen fehlt diese und jene Bescheinigung“, sonst hätte das da rumgelegen, bis die Frist für die Entschädigung abgelaufen wäre. Für jeden haben wir ein vollständiges Paket zurechtgelegt. Wir arbeiteten mit dem Herzen. Und das gefiel mir. Ich war so beschwingt, dass ich Menschen Gutes tue. Das waren wirklich einfach unglückliche Menschen aus abgelegenen Orten, manche waren so abgelegen, dass die Leute nicht einmal gehört hatten, dass ihnen eine Entschädigung zusteht. Heute noch kommen manche, die keine Ahnung davon haben. Was kann ich jetzt tun? Es ist alles schon vorbei, die Datenbank ist geschlossen, die Deutschen haben schon gesagt: ‘Nein, es reicht‘.

Daniel Christensen: Auch Alexandra Galkinas Bericht findet sich im Archiv Zangsarbeit der FU Berlin. Das Interview mit ihr stammt aus dem Dezember 2005. Wie der Bericht von Zdzisława Wojciechowska zeugt es davon, wie schwer es in einzelnen Fällen war, mit den Anträgen Dokumente einzureichen, die die Zwangsarbeit belegten. Ich habe Gabriele Freitag danach gefragt, welche Nachweise überhaupt erwartet werden konnten und wie darüber entscheiden wurde, was als Nachweis über Zwangsarbeit akzeptiert wurde.

Gabriele Freitag: Anhand dieser unterschiedlichen Nachweise, die Personen vorlegten, lässt sich eigentlich sehr gut der Umgang mit dem Thema Zwangsarbeit in unterschiedlichen Ländern und das Schicksal dieser Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter nach ihrer Rückehr in ihre Heimatländer rekonstruieren. Personen aus Polen oder aus der ehemaligen Tschechoslowakei, die nach Deutschland deportiert worden waren, hatten häufig noch Originaldokumente. Das konnte das Abzeichen P sein, das sie damals tragen mussten, für polnische Zwangsarbeiter beispielsweise. Das konnten Arbeitsbücher sein oder andere Nachweise, die sie von den Industriebetrieben bekommen hatten oder von den Arbeitsämtern in Deutschland. Personen aus der ehemaligen Sowjetunion, die Leistungsanträge stellten, hatten solche Dokumente nicht mehr, weil sie eben aus Angst vor diesem Vorwurf der Kollaboration alle Originaldokumente vor der Rückkehr in die Sowjetunion vernichtet haben. Und es ist eine bittere Ironie des Schicksals, dass diese Personengruppe, die Tatsache, dass sie zu Zwangsarbeit deportiert worden waren, dadurch nachweisen konnten, dass es noch die Protokolle des sowjetischen Geheimdienstes, des NKWD gab. Die zeigten, wie ausführlich sie befragt worden waren nach ihrer Rückkehr aus Deutschland. Natürlich immer mit der Frage, handelte es sich um Kollaboration ja oder nein. Das heißt, Personen aus der ehemaligen Sowjetunion konnten als Nachweis vor allen Dingen eine Bestätigung vorlegen, dass es NKWD-Protokolle gibt, die nach ihrer Rückkehr in die Sowjetunion angefertigt wurden. Wichtig ist aber auch, dass es eine große Flexibilität von Seiten der Stiftung EVZ gab in Form einer sogenannten Glaubhaftmachung. Das heißt, Personen, die keinerlei Dokumente vorlegen konnten, konnten durch eine Beschreibung ihres Schicksals die Tatsache, dass sie deportiert worden waren, glaubhaft machen. Und dann gab es einen relativ großen Ermessensspielraum, das auch zu akzeptieren.

Daniel Christensen: Die “Glaubhaftmachung” bezog sich nicht nur darauf, ob ein Antrag akzeptiert wurde sondern auch auf die Einordnung in die richtige Auszahlungskategorie. Fotos, Zeugenaussagen, beispielsweise von Mitgefangenen, Plausibilitätsbescheinigungen, aber auch verifizierbare Erinnerungen an den Einsatzort konnten als Nachweis dienen, wenn in Archiven, wie dem Internationalen Suchdienst in Bad Arolsen, den heutigen Arolsen-Archives, keine schriftlichen Nachweise zu finden waren. Darina Sedláčková, die damals beim Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds die Antragstellungen koordiniert hat, beschreibt es so:

Darina Sedláčková: Wir haben viele Rückmeldungen von Antragstellenden erhalten, dass sie keine Nachweise über ihre Zwangsarbeit hätten. Und das war ein sehr wichtiger Teil unserer Arbeit, weil wir sie ermutigt haben, die Anträge einzureichen, unabhängig davon, ob sie einen Nachweis hatten oder nicht. Wir haben ein spezielles Team zusammengestellt, das aus jungen Historiker:innen und Archivar:innen bestand, und haben eine wirkliche Detektivarbeit geleistet. Wir haben von vorne bis hinten die Archive durchkämmt, vom kommunalen Regionalarchiv bis hin zum Nationalarchiv in Österreich und in der Tschechischen Republik, dem Staatsarchiv in Koblenz oder den Aarolsen Archives. Und wir suchten auch nach Zeug:innen, weil wir in unserer Datenbank einen Gegencheck durchführen könnten. Also, wenn jemand zum Beispiel erwähnte, an einem bestimmten Ort gearbeitet zu haben, oder in einem bestimmten Lager interniert gewesen zu sein, dann haben wir nach anderen Leuten gesucht, die ihre Deportation an diesen Ort schon nachgewiesen hatten, und wir haben sie miteinander verbunden, damit die einen den Aufenthalt der anderen dort bestätigen konnten. Und wir haben uns sehr gefreut, dass wir auf diese Weise manchmal auch Menschen wieder miteinander verbunden haben, die sich in ihrer Kindheit oder Jugend kannten und sich aus den Augen verloren hatten.

Daniel Christensen: Einen sehr engagierten Weg bei der Beschaffung von Dokumenten, die Zwangsarbeit belegen konnten, ist Marina Schubarth gegangen. Die ausgebildete Tänzerin wurde in der Ukraine geboren und lebt seit ihrer Jugend in Deutschland. Bei einer Reise auf die Krim im Jahr 2000 lernte sie die ehemalige Zwangsarbeiterin Polina kennen und freundete sich mit ihr an. Weil Marina Schubarth Ukrainisch und Russisch spricht, bat Polina sie, ihr und anderen bei der Suchen nach Belegen über Zwangsarbeit für die Anträge auf Auszahlung zu helfen.

Marina Schubarth: Wissen Sie, als ich in einem Haus ankam auf der Krim, wo ungefähr 40, 50 alte Leutchen auf die Knie sich stellten und mich baten, Töchterchen, hilf uns Nachweise zu finden, damit wir Entschädigung bekommen aus Deutschland, musste ich mich im Leben entscheiden, ob ich helfe oder aufstehe und gehe. Und ich entschied mich zu helfen. Ab dem Moment brachte mir der Postmann nicht ein paar Briefe nach Hause, sondern sie kamen kistenweise.

Daniel Christensen: So began eine Recherche-Arbeit, die bald Marina Schuberths Tagesablauf bestimmte.

Marina Schubarth: Also entweder habe ich die Firmen direkt angerufen, oft bekam ich sehr unfreundliche Menschen, die mir quasi androhten, Anwälte an den Hals zu schicken, die aufgelegt haben, die überhaupt davon nichts hören wollten. Dann habe ich Journalisten angeschrieben und gesagt, kommt bitte mit und macht Dokumentationen darüber. Wir haben mit dem ZDF auch einen Fall gemacht über eine Firma, die hat sich geweigert, mit mir zu kommunizieren, auch mit dem ZDF zu kommunizieren. Und es ging wirklich um einen einzigen Nachweis. Es war ganz klar, dass der Mann dort gearbeitet hatte. Hätte er das Dokument nicht bekommen, hätte er das Geld von Deutschland nicht haben können. Und erst durch eine Reise in die Ukraine mit dem ZDF-Team und als es ausgestrahlt wurde, hat die Firma reagiert, und wir bekamen diesen Nachweis.

Daniel Christensen: Durch diese Hartnäckigkeit erreichte Marina Schubarth viel, in manchen Fällen spielten aber auch Glück und Zufall eine Rolle.

Marina Schubarth: Zum Beispiel habe ich von einer Ukrainerin ein Foto bekommen. Da stand eine deutsche Frau an einem wirklich außergewöhnlichen Tor. Das war nahe bei Weißenburg. Und sie bat mich, dorthin zu fahren und vielleicht diese Frau noch zu finden, weil sie ihr das Leben gerettet hat. Aber auch sie brauchte einen Nachweis.

Daniel Christensen: Marina Schubarth fuhr nach Weißenburg, zeigte das Foto überall herum und erhielt den Hinweis auf ein kleines Archiv im Ort.

Marina Schubarth: Und ich kam in dieses Archiv und man gab mir eine dicke Akte, wo eben 1941/ 42 Postkarten es gab, Fotos gab, und plötzlich fiel dort raus ungefähr über 3.000 Namensliste von ehemaligen Zwangsarbeitern aus der Ukraine oder Sowjetunion. Und diese Frau war drauf. Das heißt, diese Liste ging sofort an die Filiale von der Stiftung “Erinnerung, Verantwortung und Zukunft” und so konnten einige hunderte Leute noch gefunden werden und ausgezahlt werden. Also, solche außergewöhnlichen Geschichten haben mich die ganze Zeit verfolgt.

Daniel Christensen: Bis jetzt war in dieser Folge von “Wert & Würde” viel von den Hürden der Bürokratie die Rede und von dem langen und mühsamen Weg durch die Instanzen, den die Opfer auf sich nehmen mussten, um eine relativ geringe Summe und die offizielle Anerkennung als NS- Opfer zu erhalten. Martin Bock, damals Leiter eines Prüfteams bei der Stiftung EVZ, macht noch einmal deutlich, dass er und seine Kolleg:innen die bürokratischen Vorgänge, zu deren Einhaltung die Stiftung verpflichtet war, immer mit der Frage angegangen sind, wie man den ehemaligen Opfern respektvoll gegenüber tritt:

Martin Bock: Und da habe ich sowohl bei den Partnerorganisationen als auch in den Prüfteams und bei allen anderen erlebt, dass die Person immer im Vordergrund stand. Ich will das an einem Beispiel nennen. Wir mussten von den Prüfungen, die wir gemacht haben, einen Prüfbericht schreiben. Und letztendlich mussten die anonymisiert werden, aufgrund des Datenschutzes. Diese Ergebnisse wurden aber immer mit allen anderen Prüfteams besprochen, und in diesen Prüfberichten waren immer die vollen Namen. Wir hätten auch von Antragsnummern sprechen können. Aber das war eine ganz bewusste Entscheidung zu sagen, es geht um diese Personen, es geht nicht um die Anträge. Und wenn es um das Rechtsempfinden geht, glaube ich, haben alle Beteiligten das Bestmögliche versucht. Und viele haben das als gerecht empfunden. Die, die kein Geld bekommen haben, möglicherweise nicht. Das ist dann eine relative Gerechtigkeit.

Daniel Christensen: Eine relative Gerechtigkeit - diesem Gedanken von Martin Bock möchte ich näher nachgehen. Abgesehen davon, dass einzelne Anträge auf Auszahlung abgelehnt wurden – gab es auch ganze Opfergruppen, die keinen Anspruch hatten? Wo verliefen die Grenzen des Stiftungsgesetzes – was wurde erreicht und wer blieb aus welchen Gründen ausgeschlossen? Und hat sich eigentlich durch die Arbeit der Stiftung nachhaltig etwas zum Besseren bewegt? Antworten darauf gibt es in der nächsten Folge von Wert & Würde.

Jingle: Sie hörten die 3. Folge des Podcasts „Wert & Würde“ der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft. Moderation: Daniel Christensen Text und Dramaturgie: Vera Teichmann Eine Produktion von speak low. Im Auftrag der Stiftung EVZ 2025

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